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/ ©Johannes Puch
Mag. Paul Perkonig, Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Kärnten und Immobilientreuhänder, Immobilientreuhänder

Steuerbefreiung von Immobilien in Sicht!

Ab Montag, dem 1. April gilt die Befreiung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für entgeltlichen Eigentumserwerb von Wohnimmobilien. Ein Teilerfolg im Kampf um verbesserte Rahmenbedingungen von leistbarem Wohnraum.

Fachgruppenobmann Mag. Paul Perkonig freut sich über den Teilerfolg: „Durch den Wegfall der Gebühren als Teil des Wohn- und Baupakets der Regierung können private Immobilienkäufer bis 1. Juli 2026 bis zu EUR 11.500 Euro sparen. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien.“ Im Nationalrat wurden erste konkrete Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen: Die Gebührenbefreiung gilt für Eintragungen in das Grundbuch für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und für Eintragungen von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen, von den Eintragungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz befreit werden sollen. 

Zu beachten:

Der Antrag auf die Eintragung kann aus technischen Gründen aber erst nach dem 30. Juni 2024 gestellt werden. Die Gebührenbefreiung gilt aber bereits für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung ist, der Antrag trifft vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein. Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt. Darüber hinaus wurde im Nationalrat auch eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude, die vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, in den ersten drei Jahren mit dem dreifachen AfA-Satz (= 4,5%) beschlossen, sofern diese dem „Gebäudestandard Bronze“ entsprechen.

Zuschüsse für Länder

Außerdem werden den Ländern Zuschüsse gewährt, mit denen sie – entweder über eigene Kredite oder über Bankkredite – Bauwerbern Kredite bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 % ermöglichen können.

Weitere Lockerungen gefordert

Ein Teilerfolg, aber oberstes Ziel sind und bleiben weitere Lockerungen im Sinne unserer Kunden. Mag. Perkonig: „Die KIM-Verordnung* wurde für Kunden leider noch nicht gelockert. Auch wenn es Banken leichter gemacht wird, die Ausnahmekontingente, die die Vergabekriterien nicht zur Gänze erfüllen, auszuschöpfen. Fakt ist, insbesondere jungen Familien, die sich ein Eigenheim anschaffen möchten, werden immer noch zu große Steine in den Weg gelegt.“ * Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung

Vertrauen verpflichtet

Die Kärntner Immobilienmakler sind sich ihrer Pflichten mehr als bewusst. Dazu zählen die Aufklärungs-, Beratungs- und Verschwiegenheitspflicht. Sie bleiben auch am Ball, wenn es politische Korrekturkurse braucht, wie im Falle der drängenden Probleme im Wohnungssektor.

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