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Bußgelder in Österreich: Diese Besonderheiten erwarten Autofahrer

Strafen wurden angepasst

Wer in Österreich zu schnell fährt oder falsch parkt, muss ein Bußgeld zahlen. Anders als in Deutschland gibt es aber keinen klassischen Bußgeldkatalog und teilweise deutlich höhere Strafen.

Wie in anderen Ländern Europas müssen auch Autofahrer in Österreich ein Bußgeld zahlen, wenn sie sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten. Die Höhe hängt zum einen von dem Verkehrsdelikt ab, zum anderen aber auch davon, ob es sich um einen erstmaligen
Verstoß handelt oder ob der Autofahrer bereits mit einem solchen Vergehen aufgefallen ist.


Bei den eigenen Bußgeldern korrigiert Österreich zudem regelmäßig nach. So wurden die
Strafen für einzelne Verkehrsdelikte zuletzt am 1. Mai 2023 noch einmal nach oben angepasst. Davon ist beispielsweise das Bußgeld für das Handy am Steuer betroffen. Lag dieses bei Verstößen bislang bei 50 Euro, müssen Autofahrer nun mit 100 Euro und damit mit deutlich mehr rechnen. Auch bei Verstößen gegen die Gurt- und Helmpflicht, die für Krafträder gilt, hat sich der Gesetzgeber für ein deutliches Plus von bislang 35 auf nun 50 Euro entschieden.

Wie sehen die Bußgelder in Österreich aus?

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich nicht einen klaren Bußgeldkatalog, in dem alle Bußgeldsätze vermerkt sind. Stattdessen sind hier lediglich die Maximalsätze verankert. Die genaue Höhe der Bußgelder liegt dann im Ermessen der Behörden, die für den einzelnen Verkehrsdelikt zuständig sind. So ist gerade bei einem erstmaligen Verstoß auch ein deutlich geringeres Bußgeld möglich. Trotzdem gibt es eine Reihe von Mindeststrafen, mit denen Verkehrssünder rechnen müssen.

Wer eine rote Ampel überfährt, muss aktuell mit mindestens 70 Euro Bußgeld rechnen. Bei Alkohol am Steuer droht eine Strafe von wenigstens 300 Euro. Ein nicht angelegter Sicherheitsgurt wird mit wenigstens 50 Euro und eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 50 Kilometer pro Stunde mit höchstens 5.000 Euro geahndet.

Wer muss das Bußgeld zahlen, wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs ist?

Generell gilt in Österreich immer, dass der Fahrer dazu verpflichtet ist, das Bußgeld zu zahlen. Es gibt aber auch eine Lenkerauskunft. Die Lenkerauskunft muss dann erteilt werden, wenn die zuständige Behörde bei dem Fahrzeughalter nach dem Fahrer fragt, um ihn beispielsweise einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Dabei gilt die Lenkerauskunft auch dann, wenn er selber gefahren ist oder wenn es sich bei dem Fahrer um einen nahen Familienangehörigen handelt. In diesem Fall kann sich der Halter also keinesfalls auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Auch ein Auskunftsverweigerungsrecht gibt es hier nicht. Erteilt er trotzdem keine Auskunft, kann auch dafür ein Bußgeld erhoben werden.

Diese Verfahrensweisen sind in Österreich geläufig

Um nach einem Verkehrsverstoß ein Bußgeld zu ahnden, gibt es in Österreich verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann ein Organmandat fällig werden. Hierbei handelt es sich um ein Bußgeld, das von der Polizei an Ort und Stelle verhängt wird. Das Organmandat kann bis zu 90 Euro umfassen.

Werden Verkehrsverstöße im Rahmen der automatischen Verkehrsüberwachung festgestellt, bedienen sich die österreichischen Behörden in der Regel an einer Anonymverfügung. Die Anonymverfügung bietet eine Besonderheit. Sie wird immer dem Fahrzeughalter zugestellt. Er kann das Bußgeld unter diesen Umständen ganz einfach begleichen – eine Auskunft über den Fahrer ist nicht erforderlich. Legitim ist dieses Verfahren aber nur bei Bußgeldern mit bis zu 365 Euro.

Eine Strafverfügung wird immer dann gewählt, wenn das zu erhobene Bußgeld den Rahmen der Anonymverfügung sprengt oder ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt. Generell muss hier noch einmal von einem deutlich höheren Bußgeld ausgegangen werden. Ein Einspruch kann übrigens nur dann gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden, wenn es sich um eine Strafverfügung handelt. Bei einer Anonymverfügung ist dagegen kein Rechtsmittel gültig. Wer ein solches Bußgeld nicht zahlen will, müsste die Zahlung quasi verweigern. Dann würde eine Strafverfügung auf den Verkehrssünder zukommen und gegen diese kann dann wiederum Einspruch eingelegt werden.

Gibt es Sonderregelungen für Ausländer?

Auch wer als Ausländer am Straßenverkehr in Österreich teilnimmt, muss bei Verstößen mit entsprechenden Bußgeldern rechnen. Ausnahmen bei der Höhe gibt es nicht. In Deutschland sind Bußgelder aus Österreich ohne Ausnahme vollstreckbar. Generell hat sich Österreich zudem dazu entschlossen, die EU-Richtlinie 2015/413 umzusetzen. Dadurch ist bei Verkehrsdelikten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährdet haben, generell ein Informationsaustausch auf grenzüberschreitender Ebene möglich. So können in diesem Fall Zulassungsdaten problemlos auch in anderen Ländern abgefragt werden. Die Verjährungsfrist für Bußgelder aus Österreich beträgt ab einem Mindestbetrag von 25 Euro übrigens drei Jahre.

Erhöhte Kosten bei Bußgeldbescheid aus Österreich?

Alles in allem gelten für ausländische Verkehrssünder auf österreichischen Straßen die gleichen Bußgelder wie für Einheimische. Eine Ausnahme sind lediglich die Verwaltungskosten. Diese können bei einem Bußgeldbescheid aus Österreich durchaus höher sein, weil die Behörden hier mit einem höheren Aufwand konfrontiert sind.

Gibt es aktuelle Gesetzesanpassungen?

Die österreichische Regierung hat zuletzt bei den Bußgeldern noch einmal deutlich nachgebessert und hat sich dazu entschieden, die Bußgelder zu erhöhen. Noch dazu können Autofahrer ab März 2024 bei schwerwiegenden Delikten ihr Fahrzeug verlieren. Eine Beschlagnahmung des Autos ist dann möglich. Dies gilt sowohl für notorische Schnellfahrer als auch für Teilnehmer von illegalen Autorennen. Innerorts ist dies ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 Stundenkilometern und außerhalb bei mindestens 70 Kilometern pro Stunde möglich.

Hinweis: Die Recherche und Erstellung des Textes wurde durch eine externe Redaktion vorgenommen und stammt nicht aus der eigenen 5 Minuten Redaktion. Linkziele im Artikel wurden durch den Auftraggeber unterstützt.
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