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Bild auf 5min.at zeigt das AMS und Geld

AMS-Bezug: Diese Beihilfe wird im Sommer erhöht

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) gab vor kurzem bekannt, dass eine AMS-Beihilfe erhöht werden soll. Und zwar im Sommer 2024.

von Amélie Meier
Amelie Meier 5 Minuten Online Redaktion
2 Minuten Lesezeit(319 Wörter)

Konkret geht es um die Kombilohnbeihilfe des AMS. Diese existiert bereits seit 2006 und sie wird angepasst, sowie erhöht. Die neuen Regelungen treten dann mit 1. Juni 2024 in Kraft.

Was ist die Kombilohnbeihilfe?

Bisher richtete sich das Angebot vor allem an Langzeitarbeitslose. Einfach erklärt, Menschen, die länger als sechs Monate beim AMS arbeitslos gemeldet sind und eine vollversicherte Arbeit (mit geringem Einkommen) gefunden haben, bekommen für maximal 12 Monate einen Zuschlag zum Nettoeinkommen. Dieser fällt in Höhe von 30 Prozent des Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfegelds aus. Sie müssen mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten.

Dieser Änderungen kommen

Martin Kocher (ÖVP) gab erst kürzlich bekannt, dass die Bestimmungen zur Lohnbeihilfe angepasst werden. So muss man dann 30 Wochenstunden arbeiten, allerdings erhöht sich der Zuschuss auf 55 Prozent. Vor allem gehe es bei der Neuerung darum, einen breiteren Personenkreis mit der Beihilfe zu erreichen, sowie den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Diese Ausnahmen gibt es

Konkret sieht der ab Juni 2024 geltende Kombilohn vor, dass zwar bei Wiedereinsteiger, die nach der Kinderbetreuung gerade erst wieder den Schritt ins Arbeitsleben gehen, die Mindestarbeitszeit bei 20 Wochenstunden bleibt. Arbeiten sie aber mehr, wird ein höherer Prozentsatz ihres Entgelts aus AMS-Mitteln zugeschossen. Auch für Menschen mit gesetzlich festgestellter Behinderung gilt weiterhin das 20 Stunden-Modell. Zudem gibt es eine Erleichterung für diese Personen: Die sechsmonatige Arbeitslosenmeldung für den Anspruch der Beihilfe entfällt.

Kritik seitens der Österreichischen Gewerkschaftsbundes

Die nun beschlossene Anhebung des Kombilohnzuschlages bei Dienstverhältnissen ab 30 Wochenstunden auf 55 Prozent bringe zwar den Arbeitnehmer ein höheres Einkommen, setze aber die falschen Anreize, kritisiert Reischl. „Bei einem Job mit 30 Wochenstunden sollte in Wahrheit aufgrund der Einkommenshöhe kein Kombilohn mehr nötig sein – schon gar nicht mit einer erhöhten Förderung. Das ist reine Lohnsubvention für die Wirtschaft und fördert nur Aufnahmen im Niedriglohnbereich“, so ÖGB Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl.

Alles zur Kombilohnbeihilfe

Sie wird auf 55 Prozent, ab einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden, erhöht.

Einfach erklärt, Menschen, die länger als sechs Monate beim AMS arbeitslos gemeldet sind und eine vollversicherte Arbeit (mit geringem Einkommen) gefunden haben, bekommen für maximal 12 Monate einen Zuschlag zum Nettoeinkommen. Dieser fällt in Höhe von 55 Prozent des Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfegelds aus. Sie müssen ab Juni 2024 mindestens 30 Stunden die Woche arbeiten. Vor Juni 2024 sind es 20 Wochenstunden mit 30 Prozent Förderung. Hier kannst du auch genau nachlesen, welche weiteren Anforderungen bestehen.

 

Sie ändern sich ab 1. Juni 2024.

Konkret sieht der ab Juni 2024 geltende Kombilohn vor, dass zwar bei Wiedereinsteiger, die nach der Kinderbetreuung gerade erst wieder den Schritt ins Arbeitsleben gehen, die Mindestarbeitszeit bei 20 Wochenstunden bleibt. Arbeiten sie aber mehr, wird ein höherer Prozentsatz ihres Entgelts aus AMS-Mitteln zugeschossen. Auch für Menschen mit gesetzlich festgestellter Behinderung gilt weiterhin das 20 Stunden-Modell. Zudem gibt es eine Erleichterung für diese Personen: Die sechsmonatige Arbeitslosenmeldung für den Anspruch der Beihilfe entfällt.

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