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Anträge bis Sommer 2024: Hochwasserhilfe wird verlängert

Die mit 500.000 Euro dotierte Hochwasserhilfe der Kelag wird bis 30. Juni 2024 verlängert. Anträge werden von der Caritas Kärnten abgewickelt.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(109 Wörter)

Die Kelag hat nach den Unwettern des Sommers 2023 in Kooperation mit der Caritas Kärnten eine mit 500.000 Euro dotierte Hochwasserhilfe eingerichtet. Damit können Betroffene die finanzielle Belastung zusätzlicher Stromkosten für den Betrieb von Pumpen und Trocknungsgeräten abfedern.

Antragsfrist verlängert

Hilfe gibt es unter gewissen Voraussetzungen auch für Betroffene der Hochwasser im Herbst 2023. Deshalb wurde die Antragsfrist nun bis 30. Juni 2024 verlängert. Bereits 87 Hilfesuchende wandten sich bisher an die Caritas. Den meisten Hilfesuchenden konnte bereits finanzielle Unterstützung ausbezahlt werden Die Caritas überprüft die Anträge sowie Kundendaten und organisiert die Auszahlung der Kelag Hochwasserhilfe.

Häufig gestellte Fragen

Betroffene Wohnungs- oder Hauseigentümer können ihre Anträge bei der Caritas Kärnten stellen. Alle Infos gibt es hier. 

Bis zum 30. Juni 2024.

Anspruch auf die Kelag Hochwasserhilfe haben Privatkunden der Kelag und der Kärnten Netz in Kärnten, unabhängig vom Stromanbieter, sofern deren Strom-Mehrkosten nicht von einer Versicherung gedeckt sind.

  • Du musst Kunde der KELAG oder des „Kärnten Netz“ sein.
  • Du bist privater Eigentümer von Liegenschaften (KEIN Mieter)
  • Deine betroffene Liegenschaften befindet sich im Bundesland Kärnten.
  • Schadensfall durch Hochwasser, maximal Teildeckung des Schadens durch die Versicherung.

Die Hochwasserhilfe wurde eingerichtet, um privaten Haushalten bei den Strom-Mehrkosten nach den Unwettern – etwa durch Wasserpumpen und Trocknungsgeräten – zu helfen.

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