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Bau-Kontrolle brachte Schockierendes zutage

Bei einer umfassenden Kontrollaktion Ende Jänner deckte die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung ein komplexes Geflecht aus Subunternehmen und Sub-Verträgen auf. Es wurden Strafanträge von mehr als 42.500 Euro gestellt

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(309 Wörter)

Kontrolliert wurde eigentlich nur ein einzelnes Bauvorhaben im Bezirk Kitzbühel im Eigentum eines deutschen Bauherrn. Die Kontrolle förderte jedoch ein erschreckendes Ausmaß an gesetzeswidrigen Praktiken zutage, darunter die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern aus dem Ausland und zahlreiche Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz.

Mehrere Verstöße

An der Baustelle waren vier ausländische Betriebe mit deutschen, bulgarischen und serbischen Arbeitnehmern tätig. Bei einem der Betriebe besteht der Verdacht, es könnte sich um ein ausländisches Scheinunternehmen handeln. Besonders gravierend war der Fall von drei serbischen Staatsbürgern, die ohne die erforderliche Beschäftigungsbewilligung tätig waren. Zusätzlich bestand bei ihnen der Verdacht auf Unterentlohnung. Die Fremdenpolizei wurde hinzugezogen und entschied in Abstimmung mit dem Ausländerfachzentrum des AMS und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, dass die drei serbischen Staatsbürger unverzüglich aus Österreich ausreisen mussten.

Strafanträge von über 42.500 Euro

Zudem stellten die Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei bei den angetroffenen ausländischen Firmen noch 18 Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fest. Nun folgen gewerberechtliche Anzeigen und die deutschen Behörden erhalten eine Mitteilung betreffend die Überprüfung des Mindestlohngesetzes in deren Zuständigkeitsbereich. In Summe wurden allein durch diese Kontrolle der Finanzpolizei Strafanträge von mehr als 42.500 Euro gestellt – und das bei einem einzigen Bauvorhaben eines Einfamilienhauses in Kitzbühel.

Die erfolgreiche Aufdeckung dieser Verstöße durch die Finanzpolizei zeigt einmal mehr, wie entscheidend die Arbeit unserer Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Arbeitnehmerrechten ist. So gewährleisten wir ein faires und gerechtes Arbeitsumfeld für alle und schützen die Integrität unseres Arbeitsmarktes und unserer Wirtschaft. Wir werden den Kontrolldruck auch weiterhin aufrechterhalten, um ein eindeutiges Signal zu senden. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird bestraft.

Finanzminister Magnus Brunner

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