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/ ©Montage: Canva Pro
Bild auf 5min.at zeigt eine Montage von einen Balkon und einem Grill-Foto.
Was ist am Balkon erlaubt und was nicht?

Grillen am Balkon & Co. – was ist erlaubt und was nicht?

Der Sommer ist da, und das bedeutet: Raus auf den Balkon oder die Terrasse! Doch bevor du deinen Grill anwirfst oder Balkonien zur Partymeile machst, solltest du wissen, was in Graz erlaubt ist und was nicht.

von Nadia Alina Gressl
Nadia Gressl 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(294 Wörter)

Die Stadt Graz hat einige Regeln und Tipps, damit du den Sommer unbeschwert genießen kannst, ohne Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu bekommen.

Grillen auf dem Balkon: Ist das okay?

Grillen auf dem Balkon ist ein Klassiker, kann aber je nach Mietvertrag oder Hausordnung zu Problemen führen, berichtet die Stadt Graz. Viele Vermieter verbieten Gas- oder Holzkohlegrills, weil sie ein Brandrisiko darstellen. Stattdessen wird oft ein Elektrogrill empfohlen. Die Stadt Graz weist darauf hin, dass das Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz 2011 klare Regeln für das Grillen vorgibt. Auch solltest du darauf achten, deine Nachbarn nicht durch Rauch oder Lärm zu stören.

Das besagt das Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz 2011:

  • Mindestabstand: Halte mindestens 100 cm Abstand zu brennbaren Lagerungen, Stoffen oder Einrichtungen.
  • Wärmedämmung: Achte darauf, dass die Wärmedämmung deines Wohnhauses brennbar sein könnte.
  • Fluchtwege: Grillen im Laubengang ist verboten, da es sich um einen Fluchtweg handelt.
  • Leicht brennbare Gegenstände: In der Nähe des Grills dürfen keine leicht brennbaren Gegenstände gelagert sein.
  • Mietvertrag: Wenn du in einer Mietwohnung lebst, prüfe den Mietvertrag auf Grillbestimmungen. Manche Hausordnungen können Grillen komplett verbieten oder spezielle Regeln festlegen.

Ruhezeiten: Wie laut darf man sein?

In vielen Mietverträgen und Hausordnungen sind Ruhezeiten festgelegt. Häufig gilt von 22 bis 6 Uhr Zimmerlautstärke. Die Stadt Graz betont, dass es keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten im Sinne einer „absoluten Nachtruhe“ gibt, aber Lärmbelästigungen im Einzelfall geprüft werden können.

Whirlpool auf dem Balkon: Ist das möglich?

Ein Whirlpool auf dem Balkon klingt nach einem Traum. Die Stadt Graz rät, vorher mit dem Vermieter zu sprechen und sicherzustellen, dass die Statik des Balkons dafür geeignet ist. Andernfalls drohen teure Schäden und Haftungsprobleme.

Pflanzen, Teppiche und mehr: Was ist erlaubt?

Balkongärtnern ist in Graz beliebt, aber auch hier gibt es Grenzen. Die Stadt Graz erinnert daran, dass Blumen und Pflanzen keinen Schaden an der Fassade oder bei den Nachbarn verursachen dürfen. Teppiche ausschütteln oder Decken auf dem Balkon ausklopfen kann ebenfalls problematisch sein, wenn Staub oder Schmutz die Nachbarn belästigen. Vor dem Anbringen von Sichtschutz oder Balkonmöbeln solltest du sicherstellen, dass dies mit deinem Mietvertrag vereinbar ist.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 30.04.2024 um 18:09 Uhr aktualisiert

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