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Symbolfoto zu einem Beitrag von 5min.at: Das AMS

Herbst bringt steigende Arbeitslosigkeit in der Steiermark

Mit dem Beginn des Herbstes bleibt die Lage auf dem Arbeitsmarkt unverändert. Die aktuellen Zahlen des Arbeitsmarktservice Steiermark (AMS) verzeichnen einen Anstieg von arbeitslos gemeldeten Personen im Vergleich zum Vorjahr.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
1 Minute Lesezeit(219 Wörter)

Derzeit sind 28.275 Menschen arbeitslos vorgemerkt, was einem Zuwachs von 7,4 Prozent oder 1944 Personen entspricht. Zusätzlich nehmen 7443 Personen an Schulungen teil, was die Gesamtzahl der beschäftigungslosen Steirerinnen und Steirer auf 35.718 ansteigen lässt, ein Anstieg von 6,2 Prozent. Die geschätzte Arbeitslosenquote beträgt 4,8 Prozent und ist um 0,3 Prozentpunkte gestiegen.

Steirischer Arbeitsmarkt trotz steigender Arbeitslosenzahlen robust

Trotz dieser steigenden Zahlen bleibt der steirische Arbeitsmarkt vergleichsweise robust. Die Anzahl der unselbstständig Beschäftigten ist leicht angestiegen und liegt bei etwa 558.000 Personen, was einem Plus von 0,4 Prozent entspricht. Das AMS meldet zum Stand Ende September insgesamt 14.306 offene Stellen, ein Rückgang von etwa einem Viertel im Vergleich zum Vorjahr. Die geschätzte Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent liegt deutlich unter dem österreichischen Durchschnitt von 5,9 Prozent. AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe betont die Robustheit des steirischen Arbeitsmarkts.

Neue Kurzarbeitsregelung ab 1. Oktober

Zum 1. Oktober wurde eine neue Regelung zur Kurzarbeit eingeführt, die zu den ursprünglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen vor der COVID-19-Pandemie zurückkehrt. Die Kurzarbeitsbeihilfe zielt darauf ab, Arbeitslosigkeit in Fällen vorübergehender, nicht vorhersehbarer und nicht saisonbedingter wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu vermeiden. Unternehmen können bereits Anträge zur neuen Kurzarbeit stellen, die nach dem Zeitpunkt des Einreichens bearbeitet werden. Vor Beginn der Kurzarbeit ist eine verpflichtende Verständigung und Beratung durch das AMS erforderlich.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 03.10.2023 um 13:04 Uhr aktualisiert

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