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Jugendamt nahm Tochter (3) ab: Situation eskalierte

Einer 25-jährigen Ukrainerin wurde ihre 3-jährige Tochter abgenommen. Sie leistete erheblichen Widerstand. Auch ihrer Mutter gegenüber soll sie im betrunkenen Zustand gewalttätig geworden sein. Nun hat das Gericht entschieden.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(315 Wörter)

Im Oktober 2023 erlebte eine 25-jährige Ukrainerin, die in Graz lebt, offensichtlich eine äußerst herausfordernde Phase in ihrem Leben. Nach dem tragischen Verlust ihres Bruders, geriet sie betrunken in einen heftigen Streit mit ihrer Mutter, bei dem sie dieser mehrmals mit der Faust ins Gesicht schlug. Auf dieses Ereignis folgte noch am selben Tag ein Besuch vom Jugendamt, den die Mitarbeiter jedoch aufgrund des Zustandes der Frau vertagten. Wie die „Kleine Zeitung“ berichtet, soll die 25-Jährige die Mitarbeiter des Jugendamtes mit dem Umbringen bedroht haben.

Kein Bluterguss sondern Bruch

Am heutigen Dienstag, den 9. Jänner 2024 musste die 25-Jährige vor der Staatsanwaltschaft Graz Rechenschaft ablegen. Die Angeklagte gab zu, sich „teilweise schuldig“ zu fühlen, da sie nicht glaubte, ihrer Mutter wirklich schwere Schäden zugefügt haben soll. Laut ihr soll die Verletzung einem harmlosen Bluterguss gleichkommen. Die Medizin jedoch offeriert ein anderes Bild: Die Röntgenaufnahme hat einen Bruch des Orbitalbogens ergeben.

Schwere Drohung oder Redewendung?

Die Übersetzerin, welche mit dem Jugendamt bei dem Vorfall anwesend war, soll vor Gericht angegeben haben, dass die Angeklagte am Ereignistag meinte, sie würde lieber ihre Tochter töten, als sie wegzugeben. Diesbezüglich hätte es nämlich Unstimmigkeiten gegeben: Die Mutter soll die Mitarbeiter des Jugendamtes bedroht haben, dies sei aber laut Übersetzerin eine Redewendung gewesen und könne deshalb nicht für bare Münze genommen werden. Was jedoch feststehen soll, ist der Einsatz von Gewalt, welcher sich gegen Polizeibeamte richtete.

Bedingte Haft- und Geldstrafe

Das Urteil wurde gefällt: Ein Jahr bedingte Haftstrafe und eine Geldbuße von über 1000 Euro – das wurde heute von der Staatsanwaltschaft Graz beschlossen. Das Gericht habe ihr aufgrund ihres Geständnisses ein milderes Urteil eingeräumt. Die Geldstrafe darf die 25-jährige in Raten bezahlen. Auch für ihre Tochter bekommt sie ein Besuchsrecht von einmal die Woche.

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