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Kindersitzpflicht in Österreich – Was ist zu beachten?

Kindersitzpflicht

Autositze sind regulär auf die Maße von Erwachsenen ausgelegt. Kinder hingegen benötigen einen speziellen Sitz, der sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider ist nur wenigen klar, bis wann er zu benutzen ist und welche Modelle sich eignen.

In Österreich gilt, dass mitfahrende Kinder im Auto gesichert werden müssen. Dabei ist es gleich, ob es sich um das eigene Kind handelt oder nicht. Die gesetzlichen Vorgaben richten sich jedoch nicht nur nach dem Alter, sondern auch nach der Größe. Hierbei gilt:

  • Kinder unter 14 Jahren (und kleiner als 135 Zentimeter): Sie müssen stets mit einer Rückhaltevorrichtung im Auto gesichert werden. Hierfür können sowohl Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung zum Einsatz kommen.
  • Kinder unter 14 Jahren (aber größer als 135 Zentimeter): Sie dürfen bereits ohne eine gesonderte Rückhaltevorrichtung im Auto mitfahren, müssen aber selbstverständlich mittels Sicherheitsgurt gesichert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Sicherheitsgurt niemals über den Hals verläuft.

Gesetzlich vorgeschrieben ist in Österreich die Verwendung eines Kindersitzes von Kindern bis zu einer Größe von 135 Zentimetern. Empfohlen wird sie jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Kinder eine Körpergröße von 150 Zentimetern erreicht haben.

Der Kindersitz darf nicht nur auf dem Rücksitz befestigt werden. Das Kind darf ebenso auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, sofern zuvor ein geeigneter Sitz befestigt wurde. Außerdem gilt es, darauf zu achten, dass beim Vorhandensein eines Front-Airbags am Beifahrersitz ausschließlich Kindersitze zum Einsatz kommen dürfen, die nach vorne gerichtet sind. Sogenannte „Reboardsysteme“ (nach hinten gerichtete Kindersitze) sind auf dem Beifahrersitz allerdings nur bei ausgeschaltetem Airbag erlaubt.

Abseits der Vorgaben gibt es in Österreich eine einzige Ausnahme, bei der ein Kind auch ohne geeigneten Kindersitz im Auto befördert werden darf. Nämlich dann, wenn das Kind ein Alter von drei Jahren erreicht hat und es gleichzeitig innerhalb des Fahrzeugs keine Gurtvorrichtung gibt. Dies ist häufig bei sogenannten Oldtimern der Fall. Die gesetzliche Regelung ist im Paragraph 106, Absatz 5 des KFG 1967 zu finden.

Ab welchem Alter welcher Sitz?

Je nachdem, wie groß das Kind ist und wie viel es wiegt, sollte jeweils ein anderer Kindersitz zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass man beim Kauf darauf achtet, dass die Angabe des Herstellers nur eine Richtlinie ist.

Tipp: Das Kind Probesitzen zu lassen, ist eine sinnvolle Maßnahme, um das richtige Modell zu finden.

Grundlegend kann man sich nach den unterschiedlichen „i-Size-Normen“ richten, die einen besseren Aufschluss bieten. Die Größe der Sitze entspricht dabei den festgelegten EU-Normen, die den Normen ECE 44 und R129 zugrunde liegen. Die i-Size-Norm geht hauptsächlich nach der Körpergröße. Allerdings sitzen Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten grundsätzlich rückwärtsgerichtet und sind in Phase 1 und 2 per Isofix im Auto zu befestigen. Die verschiedenen Gruppen von i-Size teilen sich wie folgt auf:

  • i-Size Phase 1: In diesen Sitzen nehmen Kinder mit einer Körpergröße von 40 bis 105 Zentimetern Platz. Sie sind immer rückwärtsgerichtet. Die Reboarder-Modelle entsprechen der Normgruppe 0+/I und können bis zu einem Alter von vier Jahren genutzt werden.
  • i-Size Phase 2: Sie sind für Kinder geeignet, die zwischen 100 bis maximal 150 Zentimeter Körpergröße besitzen. Innerhalb der alten Normgruppe entsprechen sie den Gruppen II und III.
  • i-Size Phase 3: Sofern keine Isofix-Befestigung möglich ist, kommt diese Größe zum Einsatz. Sie besitzen die Eigenschaft, dass sie für Kinder bis zu einer Größe von maximal 105 Zentimetern genutzt werden können. Sie werden allerdings mittels Fahrzeuggurt im Auto fixiert.

Das jeweilige Gewicht der Kinder spielt bei der Wahl des richtigen Sitzes ebenfalls eine Rolle. Diese richten sich nach der alten EU-Norm ECE 44 und sind nach wie vor gültig. Diese sind wie folgt unterteilt:

  • Gewichtsklasse 0: Für Kinder mit weniger als 10 Kilogramm. In dieser Gruppe sind hauptsächlich Babyschalen und Babytragetaschen enthalten, die sowohl entgegen, als auch quer zur Fahrtrichtung gesichert werden können.
  • Gewichtsklasse I: Für Kinder mit 9 bis 18 Kilogramm Gewicht. Sie werden gegen die Fahrtrichtung gesichert. Hosenträgergurte, Fangkörper oder Fahrzeugdreipunktgurte sichern das Kind zusätzlich.
  • Gewichtsklasse II: Für Kinder mit 15 bis 25 Kilogramm Gewicht. Bei derlei Sitzen ist die Sicherung mittels eigener Gurte und diversen Verankerungspunkten möglich. Manche Modelle können mittels normaler Sicherheitsgurte befestigt werden und sie enthalten manchmal ein eigenes Sitzpolster.
  • Gewichtsklasse III: Für Kinder mit einem Gewicht zwischen 22 und 36 Kilogramm geeignet. Diese Sitze sind mit und ohne Rückenpolster, beziehungsweise Sitzkissen erhältlich.

Dank dieser beiden Kriterien ist es relativ einfach, für ein Kind den passenden Kindersitz zu finden.

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung

Wer sein Kind nicht gemäß der Vorgaben im Auto sichert, muss mit Konsequenzen rechnen, sofern er erwischt wird. Im Falle einer Missachtung kommt es nicht nur zur Verhängung einer Geldstrafe, sondern der Fahrer muss mit der Eintragung eines Vormerkdelikts im Vormerksystem rechnen. Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu zwei Vormerkungen, folgen weitere Maßnahmen. In einem solchen Fall muss der Fahrer möglicherweise einen Kindersicherungskurs durchlaufen oder mit anderen Konsequenzen rechnen.

Hinweis: Die Recherche und Erstellung des Textes wurde durch eine externe Redaktion vorgenommen und stammt nicht aus der eigenen 5 Minuten Redaktion. Linkziele im Artikel wurden durch den Auftraggeber unterstützt.
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