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Mitglieder des steirischen Kulturkuratoriums bestellt

- Auf Antrag von Kulturreferent Landeshauptmann Christopher Drexler hat die Steiermärkische Landesregierung einstimmig das Kulturkuratorium für die Funktionsperiode 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026 bestellt.

von Anja Mandler
Anja Mandler Online-Redakteurin Leitung Steiermark
1 Minute Lesezeit(242 Wörter)

Das neu bestellte, 15-köpfige Gremium wird Anfang Jänner 2024 seine konstituierende Sitzung abhalten. In dieser Sitzung wird das Kuratorium aus seiner Mitte das Vorsitzteam für die Funktionsperiode wählen. Landeshauptmann Christopher Drexler: „Die Steiermark prägt eine Kultur der künstlerischen Vielfalt, der wir mit der Bestellung des Kuratoriums Rechnung tragen. Das Kulturkuratorium ist für das Land Steiermark ein wesentlicher Partner bei der kulturpolitischen Weiterentwicklung unseres Landes. Deswegen freue ich mich, dass wir für diese verantwortungsvolle Tätigkeit auch für die kommende Periode bemerkenswerte Persönlichkeiten gewinnen konnten, die stellvertretend für die vielfältige steirische Kulturlandschaft stehen.”

Mitglieder des Kulturkuratoriums für die Funktionsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2026:

  • Ing. Johann Baumgartner
  • Mag.a Edith Draxl
  • Patrick Dunst, Bakk. art. MA MMus
  • Mag. Wilhelm „Willi” Gabalier
  • Robert Hafner, MA
  • Gernot Hauswirth, MA
  • Mag.a Eva Heizmann, MA
  • Michaela Leutzendorff-Pakesch
  • Mag. Dr. Michael Mehsner
  • Rene Molnar
  • Markus Mörth
  • Dr. Michael Nemeth
  • DIin Gunilla Plank
  • Jakob Rattinger
  • Werner Schwaiger

Das steirische Kulturkuratorium

Gemäß dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz hat das Kulturkuratorium aus fünfzehn geeigneten, im Kulturbereich tätigen, Personen zu bestehen, welche fachlich genannten Förderungsbereiche (Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik, Musiktheater und Klangkunst, Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter) abdecken sollen. Die Mitglieder des Kulturkuratoriums werden von der Landesregierung für eine Funktionsperiode von drei Jahren bestellt, wobei eine einmalige Wiederbestellung möglich ist. Das Kulturkuratorium befasst sich jedes Jahr mit ungefähr 1.000 Kulturförderungsanträgen. Das Gremium beurteilt diese fachlich und unterbreitet der Landesregierung Vorschläge für die Mittelvergabe. Neben diesen Entscheidungsempfehlungen erarbeitet das Kuratorium unter anderem Vorschläge mit kulturpolitischen sowie künstlerischen Zielsetzungen und gibt Stellungnahmen in grundsätzlichen Fragen der Kultur- und Kunstpolitik ab.

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