Neue Verordnung bringt Erleichterungen beim Bau von Photovoltaik-Anlagen
Am Montag hat die Kärntner Landesregierung Details zum neuen Energiewende-Gesetz und zur PV-Verordnung bekannt gegeben, welche noch im Sommer in Kraft treten sollen.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass für zahlreiche Photovoltaikanlagen keine Widmungsverfahren mehr notwendig sind. Förderungen auf Landesebene soll es für größere Betriebe geben. Bürokratischer Aufwand, wie beispielsweise doppelte Bewilligungsverfahren für eine Anlage, soll entfallen. „Bisher war die Errichtung einer PV-Anlage ab einer Erzeugungsmenge von 5 kW genehmigungspflichtig. Die Grenze soll nun auf 500 kW erhöht werden“, sagte Energie-Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP). „Damit wird Kärnten vom strengsten Bundesland zu einem der liberalsten.“ Für Photovoltaikanlagen bis 100 Quadratmeter Modulfläche sollen keine Genehmigungen mehr nötig sein, wenn sie der Eigenversorgung dienen, auf Kasernen, Krankenhäusern, Schutzhütten und Schießstätten installiert werden oder auf Sonderflächen stehen, für die es bereits Genehmigungen gibt, beispielsweise Schottergruben oder Seilbahnanlagen.
Errichtung soll erleichtert werden
Über 3.000 Hektar sind vom Land Kärnten als widmungsfreie Fläche genehmigt worden. Dabei handle es sich um bereits versiegelte Flächen, betonte Landtagsabgeordneter Christof Seymann (SPÖ). Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) ergänzte: „Wir wollen nicht das ganze Land mit PV-Anlagen zupflastern, aber wo es sinnvoll ist, soll die Errichtung erleichtert werden.“ Details zu etwaigen Förderungen auf Landesebene sollen im Herbst bekannt gegeben werden. Schuschnig erwähnte eine Förderung, die es für Handelsbetriebe geben soll, welche PV-Anlagen auf ihren Parkplätzen errichten.
Neue rechtliche Grundlagen für Windkraft-Ausbau
In Zukunft soll das öffentliche Interesse bei der Errichtung erneuerbarer Energieanlagen höher wiegen. Schuschnig teilte mit, dass „Argumente des reinen Landschaftsschutzes“ zukünftig zu wenig seien, um Projekte zu verhindern. Das Gesetz würde zugunsten der erneuerbaren Anlage entscheiden, sofern nicht zwingende Faktoren gegen eine Genehmigung sprächen. „Energiewende und Netzausbau werden jedenfalls sichtbar sein“, so Schuschnig. Neue rechtliche Grundlagen für den Ausbau der Windkraft sollen ebenfalls im Herbst kommen. Eine Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen sei in der bisherigen PV-Verordnung nicht enthalten gewesen, erklärte Gruber. Er sprach von einem neuen Standbein für Bauern. So könne ein Landwirt beispielsweise auf einer Fläche, die als Hühnerauslauf dient, eine Anlage errichten, die den Tieren als Schutz dient.
Team Kärnten und FPÖ zur neuen PV-Verordnung
Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer begrüßte die präsentierten Grundzüge des neuen Energiewende-Gesetzes und der neuen PV-Verordnung: „Wir haben bereits in den vergangenen Jahren gebetsmühlenartig auf raschere Verfahren und weniger Bürokratie in diesen Bereichen gedrängt. Kärnten hat insbesondere beim Photovoltaikausbau vieles verschlafen.“ FPÖ-Obmann Erwin Angerer erklärte: „Alles, was dazu dient, die Verwaltung in Kärnten unbürokratischer zu gestalten, ist natürlich begrüßenswert. Ich appelliere jedoch an die Verantwortlichen, natur- und landwirtschaftliche Abwägungen nicht der Interessenlage mancher Großkonzerne unterzuordnen. Hier ist Vorsicht geboten.“ (APA / red. 25.3.2024)
Mandl: „Ein großer Schub für die Energiewende“
Diese bedeute als Ergänzung für das Raumordnungsgesetz für den Bereich Photovoltaik einen deutlichen Sprung nach vorne und erfülle die hochgesteckten Erwartungen, erklärte Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Mandl in einer ersten Reaktion: „Diese Verordnung wird schon durch die nachvollziehbaren und klaren Grenzen zwischen Nutzung und Nichtnutzung von Flächen eine deutliche Vereinfachung für den Ausbau der Photovoltaik bringen. Die in Aussicht gestellten kritischen Kernparameter sind für die Wirtschaft ein praktikables Werkzeug und somit für eine rasche Umsetzung der Klimaziele gut geeignet.“
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