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Symbolfoto zu einem Beitrag von 5min.at: Drogendeal

Schlag gegen Drogenring: Bande verkaufte hunderte Kilo Suchtgift

Großer Schlag gegen einen Drogenring: Zwölf Mitglieder der Drogenbande wurden festgenommen. Ihnen drohen nun Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(350 Wörter)

Die Ermittlungen gegen den Drogenring des Landeskriminalamtes Oberösterreich laufen bereits seit 2022. Schon damals konnte ein Trio, bestehend aus zwei Serben und einem Österreicher mit bosnischen Wurzeln, festgenommen werden. Ihnen konnte der Verkauf von 12 Kilogramm Marihuana und 100 Gramm Kokain nachgewiesen werden. Die drei Drogendealer wurden vom Landesgericht Linz rechtskräftig zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt.

Bandenboss machte trotz Festnahmen weiter

Im Zuge der Ermittlungen deckten die Beamten schließlich auf, woher die Drogen stammten. Mit der Zeit rückte ein 35-jähriger Bosnier, wohnhaft in Salzburg, ins Zentrum der Ermittlungen. Wie die Oberösterreichische Polizei berichtet, entpuppte er sich als Bandenboss. Trotz der Verurteilung der drei Komplizen machte er mit seinen kriminellen Machenschaften weiter. „Er agierte dabei nicht allein, sondern organisierte das Rauschgift im Ausland und wurde von neun Personen dabei unterstützt, das Rauschgift nach Österreich zu bringen, in Salzburg zu bunkern und es dort und im oberösterreichischen Zentralraum zu verkaufen“, so die Beamten.

Weitere Komplizen ausgeforscht

Sein Bruder, ein 33-Jähriger aus Ansfelden, half mit. Zusätzlich wurden weitere Komplizen im Alter zwischen 26 und 53 Jahren ausgeforscht – vier von ihnen wohnen in Oberösterreich, die anderen in Salzburg. Laut Polizei haben alle ihre Wurzeln am Westbalken und enge Verbindungen nach Bosnien, Serbien und Kroatien. Mitte Mai 2023 wurden die Festnahme- und Durchsuchungsanordnungen der Staatsanwaltschaft Linz zeitgleich vollzogen. Dabei wurden neun festgenommen und bei 17 Personen kam es zu Durchsuchungen.

Drogen in Lagerraum gebunkert

„In einem vom Kopf der Bande angemieteten Lagerraum konnten dabei drei Kilogramm Cannabiskraut und ein Kilogramm Kokain sichergestellt werden. Bei den anderen Beschuldigten wurden 1,2 Kilogramm Cannabiskraut, 237 Gramm Kokain und 509 Gramm Cannabisharz aus dem Verkehr gezogen. Auch vermutlich aus illegalen Machenschaften stammende 20.000 Euro und Mobiltelefone wurden sichergestellt. Die daraus gewonnenen Daten führten zur Festnahme von drei weiteren Personen“, zieht die Polizei Bilanz.

Bis zu 15 Jahre Haft drohen

Zusammengefasst konnte dieser Gruppierung eine Verkaufsmenge von 334 kg Cannabiskraut, 26 kg Kokain und 1 kg Cannabisharz nachgewiesen werden. Auch wurden zahlreiche Suchtgiftabnehmer und Konsumenten ausgeforscht und angezeigt. Über alle Beschuldigten wurde die Untersuchungshaft verhängt. Es drohen ihnen Freiheitsstrafen von einem bis zu 15 Jahren.

Häufig gestellte Fragen

Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz, und ein Gericht urteilt und verhängt eine Strafe.

 

  • Wer Suchtgift verkauft und dabei die Grenzmenge überschreitet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.
  • Mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren kann rechnen, wer die Straftat gewerbsmäßig begeht, schon einmal wegen einer Straftat verurteilt wurde, Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist oder die Grenzmenge fünfzehnfach überschritten hat.
  • Wer Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist und schon einmal wegen einer Straftat verurteilt wurde, oder Mitglied einer Verbindung einer „größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher Straftaten“ ist oder die Grenzmenge fünfundzwanzigfach überschritten hat, kann zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren verurteilt werden.
  • Eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslänglich, bekommt derjenige, der „in einer Verbindung einer größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher Straftaten führend tätig ist“

Die Grenzmenge im Suchtmittelrecht ist ausschlaggebend für die Strafandrohung. Sollte diese Grenzmenge überschritten worden sein, gehen die Gerichte nicht mehr davon aus, dass die Suchtmittel für den Eigengebrauch, sondern für den Suchtgifthandel verwendet werden sollten. Auch der Reinheitsgrad des Suchtmittels spielt bei der Rechtssprechung eine wichtige Rolle.

 

Bei Kokain beläuft sich die Grenzmenge auf 15 Gramm, bei Marihuana sind es 20 Gramm und bei Heroin 3 Gramm. Eine Liste aller Suchtmittel-Grenzmengen findest du hier. 

Nein, es macht keinen Unterschied, ob man sich nun wegen zum Beispiel Marihuana oder Heroin vor Gericht verantworten muss. Ausschlaggebend sind die Grenzmengen.

Das Strafmittelgesetz findest du hier.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 21.11.2023 um 17:20 Uhr aktualisiert

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