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/ ©EKATERINA BOLOVTSO/Pexels
Symbolfoto
Symbolfoto auf 5min.at zeigt eine Gerichtsverhandlung.

Sex als Bezahlung für Drogen: 10 Jahre Haft für Kärntner (66)

Der 66-Jährige nutzte die Suchtabhängigkeit dreier Frauen für sexuelle Handlungen aus. Er wurde wegen Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und sexuellem Missbrauch schuldig gesprochen.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
3 Minuten Lesezeit(619 Wörter)

Ein 66-Jähriger, der seit 2020 in der Bundeshauptstadt einen schwunghaften Handel mit Kokain, Drogen-Ersatz-Präparaten und psychotropen Substanzen betrieben und bei drei wesentlich jüngeren Frauen deren Suchtgiftabhängigkeit für sexuelle Handlungen ausgenützt hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann akzeptierte die über ihn verhängte Strafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Drogen für sexuelle Gefälligkeiten

Der Mann war zu den Drogendelikten umfassend geständig. „Normalerweise verlang i von Frauen nix“, meinte er in seiner Einvernahme. Er war gegenüber suchtmittelabhängigen Abnehmerinnen allerdings nicht als eine Art barmherziger Samariter aufgetreten und hatte ihnen die Substanzen unentgeltlich überlassen. Vielmehr ließ er sich die Drogen mit sexuellen Handlungen abgelten.

Angeklagter nutzte Suchtabhängigkeit aus

„Es war in der Suchtgift-Szene ein offenes Geheimnis, dass man beim Angeklagten Drogen für Sex kriegt“, sagte die Staatsanwältin. Etliche Frauen hätten „dieses Angebot bereitwillig nach dem Motto ‚Super, dass man für Kokain nix zahlen muss‘ in Anspruch genommen“, setzte die Anklägerin fort. Das sei, was das Sexualstrafrecht betrifft, dann auch nicht strafbar: „In drei Fällen hat er aber die Suchtmittelabhängigkeit der betroffenen Frauen ausgenutzt. Die drei waren zum Teil obdachlos, die waren in einer Zwangslage. Sie haben keine andere Möglichkeit gesehen, als diesen Deal einzugehen.“

66-Jähriger filmte und missbrauchte Frauen

Dem rechtskräftigen Urteil zufolge verletzte der 66-Jährige bei diesen drei Frauen die sexuelle Selbstbestimmung im Sinn des § 205a StGB. Zudem wurde er bei zwei der drei Betroffenen auch wegen sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) schuldig erkannt. Er hatte die beiden in seiner Wohnung übernachten lassen und an ihnen mehrfach den Geschlechtsverkehr vollzogen, nachdem sie infolge der konsumierten Drogen in einem entsprechenden Zustand, teilweise am Rand der Bewusstlosigkeit waren. Diese Szenen filmte der 66-Jährige mit seinem Handy mit und speicherte das Material ab, das im Zuge der Auswertung seiner Handy-Daten sichergestellt und zum Gerichtsakt genommen wurde.

Gericht bestätigt Glaubwürdigkeit der Zeuginnen

„Die Videos sprechen für sich“, meinte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Darauf seien „völlig regungslose Frauen“ zu sehen, es sei „für wirklich jeden ersichtlich, dass sie in einem wehrlosen Zustand sind“. Der 66-Jährige, der seit den 1970er-Jahren insgesamt 25 Vorstrafen – davon 20 einschlägige – im In- und Ausland angesammelt hat, war zum Vorwurf geständig, Sex als Zahlungsmittel eingesetzt zu haben. „I hob afach nit nachdacht. Bis zu einem gewissen Grad hob i die Gelegenheit g’nutzt“, sagte der gebürtige Kärntner. Frauen in wehrlosem Zustand missbraucht zu haben, hatte er jedoch abgestritten: „Wenn ma Kokain nimmt, kippt ma nit von links nach rechts.“ Die Frauen seien „fit“ gewesen, behauptete er. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben. Die Frauen – zwei hatten als Zeuginnen ausgesagt, eine war nicht erschienen und konnte mangels ladbarer Adresse auch nicht von der Polizei stellig gemacht werden – seien „absolut glaubwürdig“, betonte die Vorsitzende: „Es gibt nicht einen Funken Zweifel an dem, was sie ausgesagt haben.“

Mit Drogen gehandelt, um Miete zu zahlen

Der 66-Jährige hatte mehr als ein Kilogramm Kokain und zumindest 800 Substitol-Tabletten verkauft. Das Drogen-Ersatz-Präparat hatte er selbst in einer Apotheke bezogen, um seine eigene Sucht in den Griff zu kriegen. Als er clean war, ging er weiter in die Apotheke und handelte mit den Tabletten, „weil die Miete 750 Euro im Monat ausmacht“, wie er zu Protokoll gab. Für das Kokain, das er um 70 Euro pro Gramm gekauft hatte, verlangte er dann 100 Euro pro Gramm. Einem Gutachten zufolge wies das Suchtgift, das im Zuge der Festnahme bei dem Mann sichergestellt werden konnte, einen Reinheitsgehalt von 79,6 Prozent auf. (APA/red. 6.12.2023)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 06.12.2023 um 14:08 Uhr aktualisiert

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