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/ ©APA/HELMUT FOHRINGER
Zwei mutmaßliche ISPK-Mitglieder bleiben in JA Josefstadt

U-Haft für Wiener Terror-Verdächtige wurde verlängert

Zwei Verdächtige werden beschuldigt in Anschlagspläne eingebunden gewesen zu sein und einer radikalislamistischen Gruppierung zugehörig zu sein. Sie zeigen sich nicht geständig.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(299 Wörter)

Das Wiener Landesgericht hat am Montag über zwei Terror-Verdächtige die U-Haft um vier Wochen verlängert, die einem Länder übergreifenden Netzwerk der radikalislamistischen Gruppierung „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) angehört haben und in Anschlagspläne gegen den Stephansdom sowie den Kölner Dom eingebunden gewesen sein sollen. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. „Die bisherigen Haftgründe bleiben aufrecht“, sagte Salzborn.

Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Die mutmaßlichen Islamisten – ein 28-jähriger Tadschike und dessen 27 Jahre alte, aus der Türkei stammende Ehefrau, die seit 2022 in Wien leben – waren kurz vor Weihnachten in einer Flüchtlingsunterkunft in Wien-Ottakring fest- und am 25. Dezember wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die mutmaßliche Terror-Zelle, in die federführend ein 30 Jahre alter, in Deutschland lebender Tadschike eingebunden gewesen sein soll, wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) in Verbindung mit terroristischer Straftaten (§278c StGB).

Verdächtige nicht geständig

Die beiden Wiener Terrorverdächtigen hätten bei der Haftverhandlung Montagmittag sämtliche wider sie erhobenen Vorwürfe bestritten, teilte Salzborn mit: „Sie bekennen sich weiterhin ’nicht schuldig‘.“ Dessen ungeachtet legten die beiden gegen die Gerichtsentscheidung keine Rechtsmittel ein. Der U-Haft-Beschluss ist somit bis 8. Februar rechtswirksam. Ein ursprünglich ebenfalls in U-Haft genommener Tschetschene war am vergangenen Freitag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt worden. Bei ihm geht die Anklagebehörde mittlerweile nicht mehr von dringendem Tatverdacht aus. Hinsichtlich des 47-Jährigen habe es „von Anfang an kein einziges Beweismittel gegeben“, betonte dessen Verteidiger Florian Kreiner zuletzt im Gespräch mit der APA. „Er ist nur deshalb festgenommen worden, weil er in der Flüchtlingsunterkunft zufällig direkt neben dem 28 Jahre alten Tadschiken gewohnt hat“, sagte Kreiner. (APA/red, 8. 1, 23)

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