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Ukraine-Geflüchtete: Unterstützungen gehen in die Verlängerung

Gleich zwei Beschlüsse, zugunsten der aus der Ukraine Geflüchteten fielen: Einerseits wird die Krankenversicherung bis 2025 verlängert, andererseits müssen die Studenten auch weiterhin keine Studienbeiträge bezahlen.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(309 Wörter)

Aus der Ukraine geflüchtete Personen sind in Österreich aufenthaltsberechtigt und krankenversichert. Die Einbeziehung in die Krankenversicherung, die bis Ende Dezember 2023 befristet war, wird nun aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine verlängert. Analog zum Aufenthaltsrecht gilt diese nun bis zum 4. März 2025. Die entsprechende Verordnung genehmigte der Hauptausschuss kürzlich in einer Sitzung vor dem Nationalratsplenum.

Aufenthaltsrecht wird verlängert

Die Vertriebenen-Verordnung, in der das Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Geflüchtete geregelt ist, basiert auf der sogenannten Massenzustromrichtlinie der EU. Diese wurde im Oktober für ein weiteres Jahr bis 4. März 2025 verlängert. Das Aufenthaltsrecht in Österreich verlängert sich dadurch ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

So viel kostet das den Bund

Laut Sozialministerium wird das den Bund 81,6 Mio. Euro im Jahr 2024 und 75,3 Mio. Euro im Jahr 2025 kosten. Für die Länder fallen 2024 64,4 Mio. Euro und 2025 66,3 Mio. Euro an Kosten an.

Studienbeitragsbefreiung

Auch die Studienbeitragsbefreiung für Studenten aus der Ukraine wird um ein weiteres Semester verlängert. „Angesichts des anhaltenden Ukrainekriegs halte ich es für enorm wichtig, ukrainische Studierende weiterhin rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Ukrainische Studierende müssen daher auch im Sommersemester 2024 keine Studienbeiträge bezahlen“, betont Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Als Drittstaatsangehörige fallen normalerweise 726,72 Euro pro Semester an, das Doppelte des regulären Studienbeitrags.

Stipendium in Höhe von 715 Euro monatlich

Die Studienbeitragsbefreiung ist nur eine von zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen, die Ukrainer im Bereich Wissenschaft und Forschung auch im Sommersemester 2024 zur Verfügung stehen. Eine andere ist beispielsweise das sogenannte „Ernst Mach-Sonderstipendium UKRAINE“. 715 Euro pro Monat können ukrainische Studierende und Forschende, die ihr Studium oder ihre Forschungstätigkeit in Österreich fortsetzen, für einen Zeitraum von einem bis zu neun bzw. mit einer Verlängerung bis zu 21 Monaten ausbezahlt bekommen.

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