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Wirt ging mit Messer auf Gast los: Mordprozess wird wiederholt

Im Zuge eines heftigen Streits griff ein Wirt in einem Lokal in St. Kanzian am Klopeiner See im August 2022 zum Messer und stach damit einen Gast in den Bauch. Kommenden Dienstag steht der Wirt für die Tat erneut vor Gericht.

von APA/ RED
2 Minuten Lesezeit(280 Wörter)

Ein 61-jähriger Wirt muss sich am kommenden Donnerstag wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der Mann hatte im Sommer 2022 einen Gast mit einem Messer schwerst verletzt. Er war bereits im Februar wegen versuchten Totschlages zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Urteil aber aufgehoben.

Gast ging auf Kellner los

Zur Tat war es im August 2022 vor einem Lokal am Klopeinersee gekommen. Das Opfer, ein 35-jähriger Slowene, war mit seiner Familie in dem Lokal. Wegen einer Kleinigkeit war es zu einer Streiterei gekommen, bei dem der 35-Jährige einen Kellner, den Sohn des Angeklagten, am Hals erfasste und gegen eine Wand drückte. Daraufhin verließ der 35-Jährige das Lokal. Der Kellner ging ihm nach, woraufhin es erneut zu einem Gerangel kam. Plötzlich eilte der 61-Jährige mit einem großen Messer aus der Küche und rammte es dem 35-Jährigen in den Bauch. Dieser überlebte nur dank perfekter Rettungskette und einer Notoperation – 5 Minuten berichtete.

OGH kippte Urteil

Die Geschworenen hatten entschieden, dass es sich bei der Tat nicht um einen versuchten Mord, sondern versuchten Totschlag gehandelt hatte. Der OGH kippte schließlich einen Teil des Urteils: Die Geschworenen im Februar hatten die Zusatzfrage nach einer Notwehr- oder Nothilfesituation verneint – dieser Teil des Urteils wurde aufgehoben. Begründung: Die Zusatzfrage nach der Nothilfe sei „nicht gesetzeskonform formuliert“ gewesen. Das bedeutet, dass der Prozess mit neuen Berufsrichtern und Geschworenen neu durchgeführt werden muss. Die Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz war für den gesamten Donnerstag über anberaumt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (APA/ RED 24.11.2023)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 24.11.2023 um 14:18 Uhr aktualisiert

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