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2.000 Euro-Bonus: Mit diesem Problem kämpfen viele

Wer hätte nicht gerne die 2.000 Euro, die im Zuge des Handwerkerbonus beantragt werden können? Das Problem für viele: Die Antragstellung ist nur online möglich. Gemeindeämter bieten daher ihre Hilfe an.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(251 Wörter)

Der Nationalrat hat kürzlich die Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Der Handwerkerbonus soll in den Jahren 2024 und 2025 Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland fördern. 20 Prozent von förderbaren Kosten bekommt man dabei zurück, maximal aber 2.000 Euro. Es gibt auch einen Minimalbetrag, die Rechnungen müssen zumindest 250 Euro betragen, demnach bekommt man zumindest 50 Euro zurück – mehr dazu hier.

Online-Anträge sorgen für Kritik

Um den Bonus zu erhalten, kannst du also rückwirkend bis zum 1. März deine Rechnungen einreichen. Die Antragstellung ist ab dem 15. Juli möglich. ABER: Der Bonus kann nur online beantragt werden. Genau das sorgte aber für viel Kritik. Opposition und der Österreichische Gewerkschaftsbund sehen in der Online-Antragstellung eine „Diskriminierung“ älterer Personen. 5 Minuten hat berichtet. An diesem Punkt setzen die Gemeindeämter an und schaffen Abhilfe.

Hilfe in den Gemeindeämtern

Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Johannes Pressl bietet all jenen Bürgern, die den Antrag zum Handwerkerbonus ab 15. Juli online nicht stellen können, die grundsätzliche Unterstützung durch die Bürgerservicestellen der Gemeinden an: „Ich habe die Bürgermeister ersucht, mit ihren Gemeindeämtern behilflich zu sein. In den Gemeinden sind wir es gewohnt, unseren Bürgern immer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und auch bei diversen Antragsstellungen zu helfen. Auch bei der Neuauflage des Handwerkerbonus wird es am Gemeindeamt wieder Unterstützung für all jene geben, die sich bei der Antragsstellung schwertun.“

Häufig gestellte Fragen:

Der Handwerkerbonus ist der neueste Bonus, den die Regierung an die Bevölkerung in Österreich ausschüttet. Rechnungen von Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben können dabei mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.

Beim Handwerkerbonus können Rechnungen von Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland eingereicht und gefördert werden.

Beim Handwerkerbonus werden Rechnungen von 250 Euro weg mit 20 Prozent gefördert. Die Mindestförderung beträgt also 50 Euro, sie ist im Jahr 2024 allerdings auch auf 2.000 Euro, im Jahr 2025 auf 1.500 Euro gedeckelt.

Den Handwerkerbonus wird man ab 15. Juli online beantragen können auf einer extra dafür eingerichteten Homepage.

Beim Handwerkerbonus können Rechnungen rückwirkend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.

Die Beantragung des Handwerkerbonus ist nur online möglich. Dafür gibt es auch teils heftige Kritik aus der Opposition. Vor allem SPÖ und FPÖ kritisieren, dass ältere Menschen, die digital nicht so versiert sind, diskriminiert bzw. ausgeschlossen würden. Die Regierung wiederum erklärt, dass auch Dritte bei der Einreichung helfen können.

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