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Ab 2024: Erhöhung der Pension im Sozialausschuss beschlossen

Pensionisten erhalten 2024 um 9,7 Prozent mehr Pension. Ein entsprechender Antrag wurde am Mittwoch im Sozialausschuss eingebracht. Zudem hat man sich auf eine Erweiterung der Schutzklausel für Neupensionisten geeinigt.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(286 Wörter)

Grundlage der Pensionserhöhung 2024 sei der gesetzliche Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent. Er wird auf Basis der Inflation von August 2022 bis Juli 2023 berechnet – der Zeitraum, als die Inflation am höchsten war. Rund 2,2 Millionen Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich bekommen damit die Teuerungsraten der vergangenen zwölf Monate ausgeglichen. Sozialminister Johannes Rauch (GRÜNE): „Mit der Erhöhung sorgen wir auch im kommenden Jahr für eine spürbare Entlastung. Besonders wichtig ist das für Mindestpensionisten und für Bezieher von Sozialhilfe, die sehr unter den stark gestiegenen Preisen leiden.“ Im selben Ausmaß wie die Pensionen steige im kommenden Jahr übrigens auch die Ausgleichszulage. Der Richtsatz erhöht sich von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro. Die entsprechende Novelle des ASVG wurde am heutigen Mittwoch, dem 11. Oktober 2023, im Sozialausschuss eingebracht und von den Koalitionsparteien beschlossen. Der Beschluss durch den Nationalrat soll am 18. Oktober 2023 erfolgen.

Ein Bild auf 5min.at zeigt Bundesminister Johannes Rauch.
©BKA / Florian Schrötter
Sozialminister Johannes Rauch (GRÜNE)

Schutzklausel für Neupensionisten

Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung zudem eine umfassende Schutzklausel für Neupensionisten vereinbart. Sie soll die hohe Inflation auf dem Pensionskonto von Personen ausgleichen, die im Jahr 2024 in Pension gehen, und gilt für rund 95.000 Neupensionisten, welche sich den Zeitpunkt ihres Pensionsantrittes nicht aussuchen können. Ausgenommen seien nur Personen, die im kommenden Jahr in Korridorpension gehen und nicht vorher arbeitslos waren. Sozialminister Rauch: „Die deutliche Erweiterung der Schutzklausel für das Pensionskonto stellt sicher, dass alle Personen, die nächstes Jahr in Pension gehen müssen, keine Nachteile haben. Wir schaffen damit einen Anreiz, nicht vorzeitig in Pension zu gehen.“ Die gesetzliche Pensionserhöhung verursacht strukturelle Kosten von 5,3 Milliarden Euro (ohne Beamtenpensionen). Für die Schutzklausel des Pensionskontos fallen im kommenden Jahr Kosten von 74 Millionen Euro an.

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