Lösung: Siloballen dürfen jetzt auch in Kärnten auf Feldern lagern
Aufatmen bei den Bauern: In enger Abstimmung mit Landesrätin Sara Schaar, LHStv. Martin Gruber und der bäuerlichen Interessenvertretung konnte eine praktikable Lösung für die Siloballen-Lagerung gefunden werden.
Anfang Oktober hat eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) für Verunsicherung bei vielen Kärntner Bauern gesorgt. Wie berichtet, wird darin festgestellt, dass die Lagerung von Silageballen in der freien Landschaft einer Bewilligung bedarf. In enger Abstimmung mit der zuständigen Landesrätin Sara Schaar (SPÖ), Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) und der bäuerlichen Interessenvertretung konnte nun eine praktikable Lösung gefunden werden.
Siloballen in der freien Landschaft für ein Jahr möglich
Mit einem Erlass wird jetzt konkretisiert, dass eine Zwischenlagerung von Silageballen in der freien Landschaft dann keiner naturschutzrechtlichen Bewilligung bedarf, wenn die Silageballen nicht länger als ein Jahr auf der Fläche gelagert werden. Einschränkend wird festgehalten, dass im Bereich von Feuchtgebieten und im Bereich der roten Gefahrenzone von Fließgewässern auch eine Zwischenlagerung nicht erlaubt ist. Schaar: „An diesem Anlassfall wird wieder deutlich, dass man rasch zu tragbaren Lösungen kommt, wenn man sich auf Augenhöhe begegnet. Ich danke allen Beteiligten, dass wir diese Regelung gemeinsam erarbeiten konnten.“ Zufrieden mit dem Ergebnis zeigt sich Agrarreferent Gruber: „Ziel war es, für die bäuerlichen Betriebe rasch eine praxisorientierte Regelung zu finden, und das ist durch diese Zwischenlösung gelungen. Die bewilligungsfreie Aufbewahrung der Siloballen in der Landschaft ist seit Jahrzehnten in Kärnten üblich und damit auch weiterhin möglich. Es ist aber wichtig, langfristig an einer gesetzlichen Regelung zu arbeiten.“
Gesetzliche Regelung geplant
LK-Präsident Siegfried Huber zeigt sich erleichtert, dass rasch eine Einigung erzielt werden konnte: „Die Jahresfrist für die Zwischenlagerung von Silageballen ist ein praktikabler Zugang. Ich bedanke mich bei allen Beamten und politischen Verantwortungsträgern, die dieses Ergebnis ermöglicht haben.“ Dass die nun vorliegende Regelung mit einem Erlass umgesetzt werde, liege darin begründet, dass so rasch Rechtssicherheit geschaffen werde. Eine gesetzliche Regelung hätte aufgrund des Fristenlaufs Monate gedauert. In den Gesprächen haben sich Schaar, Gruber und Huber jedoch darauf verständigt, dass eine Zwischenlagerung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen bei der nächsten Novelle des Naturschutzgesetzes gesetzlich verankert werden soll.
Team Kärnten: „Es gilt, die Bauern zu unterstützen“
Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer begrüßt den Erlass, mit dem es ermöglicht wird, Silageballen in der freien Landschaft maximal ein Jahr auch ohne naturschutzrechtliche Bewilligung zwischenlagern zu können: „Das ist eine notwendige Übergangslösung, der jetzt rasch eine glasklare rechtliche Regelung über das entsprechende Gesetz folgen muss.“ Bauern würden bereits seit Jahren unter Einkommensverlusten leiden. „Aufgrund der Corona-Krise sind zudem wichtige Abnehmer ihrer landwirtschaftlichen Produkte, egal ob in der Gastronomie oder im Export, weggebrochen, was die Situation nochmals erschwert hat. Es gilt, die Bauern in ihrer wertvollen und wichtigen Tätigkeit zu unterstützen und sie nicht noch zusätzlich zu behindern.“