Skip to content
/ ©APA/THEMENBILD
Rauch empfiehlt das Maskentragen etwa in Spitälern oder Arztpraxen

„Mitten in Corona-Welle“: Gesundheitsminister Rauch rät wieder zur Maske

Angesichts der steigenden Krankheitsfälle von Corona und auch Influenza hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch dazu geraten, an einigen Orten wieder zur Maske zu greifen.

von APA
2 Minuten Lesezeit(320 Wörter)

Vor allem dort, wo viele ältere oder kranke Menschen zusammenkommen – zum Beispiel in Spitälern, Pflegeheimen oder Arztpraxen. Das gilt auch, wenn Menschen dicht gedrängt aufeinander treffen, etwa in vollen Öffis. Eine dezidierte Maskenpflicht gibt es nicht, denn eine Überlastung in den Krankenhäusern sei nicht gegeben.

„Wir stecken mitten in einer Corona-Welle“

„Wir stecken mitten in einer Corona-Welle. Das nationale Abwassermonitoring zeigt das ganz klar“, so Rauch in einem Statement. Auch Influenza nimmt gerade Fahrt auf. Die Zahlen aus den Spitälern machen aber auch deutlich: Eine Überlastung ist derzeit nicht zu befürchten.“ Derzeit liegen laut dem Dashboard zu Spitalsaufnahmen mit Atemwegserkrankungen zehn Personen wegen Covid-19 und niemand wegen Influenza auf den Intensivstationen (47. Kalenderwoche nach vorläufigen Zahlen). „Wer Maske trägt, schützt sich selbst und andere. Das gilt für alle Infektionskrankheiten, bei denen es aktuell zu mehr Ansteckungen kommt“, sagte Rauch.

Appell für Impfungen

Der Gesundheitsminister appellierte, die kostenlose Corona-Impfung in Anspruch zu nehmen. Sie sei der beste Schutz vor einem schweren Verlauf. Auch Covid-19 Medikamente würden ausreichend zur Verfügung stehen. Auch die Influenza-Impfung wird heuer erstmals in allen Bundesländern kostengünstig angeboten. Sie ist vor allem bei Hausärztinnen und -ärzten erhältlich. Die Influenza-Impfung ist besonders für Menschen ab 60, mit Vorerkrankungen sowie für Babys und Kleinkinder empfohlen.

Maskenpflicht und Testpflicht

Bereits am Dienstag veranlasste der Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) aufgrund steigender Zahl von Covid-Erkrankungen, strengere Maßnahmen in seinen Einrichtungen einzuführen. So gilt, auch wenn Covid-19 seit 1. Juli keine meldepflichtige Erkrankung mehr ist, eine Testpflicht in allen WIGEV-Stellen für Patientinnen und Patienten mit Symptomen, selbst wenn diese nur mild sind. Bereiche mit vulnerablen Patienten in den Spitälern und Pflegeheimen werden besonders geschützt. Das Klinikum Klagenfurt führte aufgrund der steigenden Coronafälle die FFP2-Maske wieder ein, 5 Minuten berichtete. (APA/RED 29.11.2023)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.11.2023 um 16:58 Uhr aktualisiert

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes