Strengere Regeln beim Führerschein: Das könnte sich nun ändern
Die EU arbeitet gerade strengere Führerschein-Regeln aus. Diese sollen regelmäßige, verpflichtende Gesundheits-Test für alle Führerscheinbesitzer beinhalten. Der ÖAMTC kritisiert die Pläne zu Verschärfungen.
Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag, dem 7. Dezember, für strengere Führerschein-Regeln gestimmt. So sollen nach Meinung der EU-Parlamentarier alle Führerscheinbesitzer bei jeder Neuausstellung des Führerscheins, also alle 15 Jahre, zum verpflichtenden Gesundheitscheck.
Mehr Gesundheitschecks für über 70-Jährige
Für Führerscheinbesitzer über 70 kann dieses Intervall auf nationaler Ebene zusätzlich verkürzt werden. Freiwillige Selbsteinschätzungen als Alternative zum Gesundheitscheck will das EU-Parlament im Gegensatz zur Kommission und den Mitgliedstaaten nicht zulassen.
ÖAMTC spricht von „Altersdiskriminierung“
Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung: „Wir sind immer offen für sinnvolle Neuerungen. Für die nunmehr beschlossenen Änderungswünsche gibt es aber keinerlei sachlich Rechtfertigung in der Unfallstatistik. Wenn der Verkehrsausschuss also – nur weil man sich nicht dem Vorwurf der Altersdiskriminierung aussetzen will – mehr Bürokratie und Kosten für alle will, ist das klar zurückzuweisen. Wir werden vor der Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments alle österreichischen Mitglieder dahingehend informieren und setzen darauf, dass sich die Vernunft letztendlich durchsetzen wird.“
Verschärfungen stoßen auf Ablehnung
Die zuständige Berichterstatterin zum Richtlinien-Vorschlag, eine französische Grüne-Politikerin, forderte sogar noch mehr Verschärfungen – so wie etwa niedrigere Tempolimits, Nachtfahrverbote und Einschränkungen beim Fahrzeugbesitz für Fahranfänger. Die Vorschläge fanden keine Mehrheit im Verkehrsausschuss. Somit bleibt auch die Möglichkeit mit Begleitfahrten bereits vor dem 18. Lebensjahr den Führerschein, den L17 Schein, zu machen, erlaubt. Der ÖAMTC beurteilt das als positiv.
Es dauert, bis Richtlinie in Kraft tritt
Die Änderungswünsche des Verkehrsausschusses müssen nunmehr auch im Plenum des Parlaments eine Mehrheit finden. Mit diesem Ergebnis tritt das EU-Parlament danach in sogenannte Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat, also den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ein. Erst wenn diese drei Institutionen sich einigen, tritt die Richtline schließlich in Kraft.
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