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Neue ORF-Gebühr für alle: Das ändert sich ab Jänner jetzt konkret

Nachdem die GIS vom Verfassungsgerichtshof vor knapp einem Jahr gekippt wurde, wird in etwa zwei Wochen die neue ORF-Gebühr an den Start gehen. Mit ihr verändert sich so einiges. Wir haben den Überblick für euch.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(540 Wörter)

In zwei Wochen ist bereits Silvester – das Jahr 2023 neigt sich also dem Ende. Mit 1. Jänner stehen dann zahlreiche Änderungen am Programm – unter anderem beim ORF. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich die GIS vor knapp einem Jahr gekippt, mit 31. Dezember 2023 läuft sie endgültig aus und wird von der neuen ORF-Gebühr ersetzt. Der ORF erklärt auf seiner Instagram-Seite nun, was das für die Österreicher nun jeweils bedeutet.

Wer für den ORF bezahlen muss

Die größte Änderung ist, dass ab 1. Jänner jeder Haushalt in Österreich für den ORF bezahlen muss. Bei der in zwei Wochen auslaufenden GIS musste nur bezahlen, wer die Sender und Kanäle auch benutzt und ein dementsprechendes Empfangsgerät (Radio und/oder Fernseher) zu Hause hatte. Die online-Inhalte konnte man gratis nutzen, diese Ungleichbehandlung war schließlich auch der Grund für das Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Für jene Personen, die bisher aber schon GIS bezahlt haben, wird die Gebühr billiger.

Wer von der ORF-Gebühr befreit ist

Bezahlt werden muss übrigens aber nur für Hauptwohnsitze. Nebenwohnsitze sind nicht zahlungspflichtig. Ebenfalls nicht zahlen muss, wer sich von der ORF-Gebühr befreien lässt. „Wenn man etwa Pension, Pflegegeld, Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe bekommt, kann man vom ORF-Beitrag befreit werden“, heißt es auf der Instagram-Seite der „Zeit im Bild“. Ein gewisses Haushaltsnettoeinkommen dürfe aber dennoch nicht überschritten werden, ansonsten muss man trotzdem zahlen. Ebenfalls nichts zahlen müssen blinde und gehörlose Personen. Zudem gilt: „Wer schon von der GIS befreit war, bleibt befreit.“

Wie hoch ist die neue ORF-Gebühr?

Die Kosten für den neuen ORF-Beitrag betragen österreichweit monatlich 15,30 Euro statt wie bisher 22,45 Euro. Wie schon bei der GIS kommen in einigen Bundesländern aber noch Länderabgaben dazu. Während man also in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg „nur“ die 15,30 Euro pro Monat bezahlt, muss man in Tirol (18,40 Euro), dem Burgenland, Kärnten (jeweils 19,90 Euro) und der Steiermark (20 Euro) teils deutlich mehr zahlen.

Wofür wird die ORF-Gebühr verwendet?

Auf Instagram wird nun auch erklärt, wofür der ORF die fast 200 Euro jährlich verwenden darf – dabei ist man nämlich eingeschränkt. Verwendet werden dürfen die Beiträge nämlich „nur zur Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags“. Dabei sollen einige Bereiche abgedeckt werden, die da wären: Information, Kultur, Bildung, Kinderprogramm, Sport, Religion und Unterhaltung.

Was, wenn ich die ORF-Gebühr einfach nicht bezahle?

Wer übrigens daran denkt, die neue ORF-Gebühr einfach nicht zu bezahlen, kann mit teils drastischen Strafen rechnen. ORF-Chef Roland Weißmann rechnet laut Bericht des „Standard“ mit wenigen „Einzelfällen“, die nicht zahlen werden. Zahlt man nicht, wird man automatisch abgemahnt. Dann hätte man noch Zeit, zu reagieren. Zuerst soll man der Zahlungsaufforderung für den Jahresbetrag innerhalb der ersten 14 Tage nachkommen. Wird gemahnt, können gleich mal zehn Prozent des Betrags als Extra-Strafe aufgeschlagen werden, ein Inkassobüro schreitet dann ein. Sollten sich Personen weiterhin weigern, geht der Fall vor Gericht und dort hat man dann 2.180 Euro Strafe plus immer noch die Zahlung der Jahresgebühr zu erwartenmehr dazu hier.

Häufig gestellte Fragen:

Im Gegensatz zur GIS, die nur diejenigen bezahlen mussten, die auch ein Endgerät (Fernseher und/oder Radio) zu Hause hatten, muss ab 1. Jänner jeder Haushalt, der auch als Hauptwohnsitz gemeldet ist, die ORF-Gebühr bezahlen.

Einige Haushalte sind von der Bezahlung der ORF-Gebühr ausgenommen. „Wenn man etwa Pension, Pflegegeld, Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe bekommt, kann man vom ORF-Beitrag befreit werden“, heißt es auf der Instagram-Seite der „Zeit im Bild“. Ein gewisses Haushaltsnettoeinkommen dürfe aber dennoch nicht überschritten werden, ansonsten muss man trotzdem zahlen. Ebenfalls nichts zahlen müssen blinde und gehörlose Personen. Zudem gilt: „Wer schon von der GIS befreit war, bleibt befreit.“

Nein, wer bisher schon von der GIS befreit ist, muss keine ORF-Gebühr bezahlen.

Die Kosten für den neuen ORF-Beitrag betragen österreichweit monatlich 15,30 Euro statt wie bisher 22,45 Euro. Wie schon bei der GIS kommen in einigen Bundesländern aber noch Länderabgaben dazu. Während man also in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg „nur“ die 15,30 Euro pro Monat bezahlt, muss man in Tirol (18,40 Euro), dem Burgenland, Kärnten (jeweils 19,90 Euro) und der Steiermark (20 Euro) teils deutlich mehr zahlen.

Verwendet werden dürfen die Beiträge „nur zur Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags“, heißt es auf der Instagram-Seite der „Zeit im Bild“ Dabei sollen einige Bereiche abgedeckt werden, die da wären: Information, Kultur, Bildung, Kinderprogramm, Sport, Religion und Unterhaltung.

Bezahlt man die ORF-Gebühr ab 1. Jänner nicht, obwohl man bezahlen müsste und nicht von ihr befreit ist, erwarten einen teils drastische Strafen. Erst wird „nur“ gemahnt, auch hier können aber bis zu 10 Prozent Mahngebühr aufgeschlagen werden. Kommt man der Forderung weiter nicht nach, geht der Fall vor Gericht, wo man eine Strafe von 2.180 Euro plus immer noch die Zahlung der Jahresgebühr zu erwarten hat, heißt es in einem Bericht des „Standard“.

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