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Prämie verlängert: Wer 2024 bis zu 3.000 Euro extra aufs Konto bekommt

Die steuer- und abgabenbefreiten Mitarbeiterprämie wurde kürzlich für 2024 verlängert. Dadurch können Arbeitnehmer im kommenden Jahr bis zu 3.000 Euro extra erhalten. Allerdings nur, wenn es im Kollektivvertrag verankert wird.

von Anja Mandler
Anja Mandler Online-Redakteurin Leitung Steiermark
2 Minuten Lesezeit(291 Wörter)

Im Zuge des Anti-Teuerungspaketes wurde für die Jahre 2022 und 2023 erstmals eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer eingeführt. Diese war beitrags- und steuerfrei und sollte als finanzielle Entlastung dienen. 2022 wurde der Bonus zum Beispiel an rund 1,2 Millionen Menschen ausbezahlt. Kürzlich kündigte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) eine Verlängerung der Prämie in modifizierter Form für das Jahr 2024 an, 5 Minuten berichtete. Arbeitgeber haben also auch im neuen Jahr die Möglichkeit, Mitarbeitern zusätzlich bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei als Bonus auszubezahlen. Jedoch gibt es eine Änderung.

Mitarbeiterprämie auch 2024 möglich: Welche Voraussetzung gilt?

Aus der Teuerungsprämie wird also die Mitarbeiterprämie. Nun seien jedoch die Sozialpartner am Zug, teilte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) mit. Denn damit die Mitarbeiterprämie auch in Anspruch genommen werden kann, müsse sie zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden sein. Das heißt, dass eine Verankerung im Kollektivvertrag oder Ähnlichem notwendig ist, um die Begünstigung in Anspruch zu nehmen. Eine Prämie ohne derartige Bindung mache aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) keinen Sinn. Auch die Wirtschaftskammer erklärt: „Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie im vollen Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift, d.h aufgrund eines Kollektivvertrages oder einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen worden ist, erfolgen.“ Bei Fehlen eines Betriebsrates könne die Zahlung erfolgen, wenn eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorliegt. Es müsse sich außerdem um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Sind die Voraussetzungen gegeben, können bis zu 3.000 Euro zusätzlich steuer- und abgabenfrei an Mitarbeiter ausbezahlt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 24.12.2023 um 09:54 Uhr aktualisiert

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