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Neue ORF-Gebühr ab Jänner: Kritik ebbt weiter nicht ab

Schon in wenigen Tagen endet 2023. Mit 2024 ändert sich so einiges - darunter auch die neue ORF-Gebühr, die künftig von (fast) allen Haushalten in Österreich bezahlt werden muss. Die Kritik ebbt jedenfalls weiter nicht ab.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(387 Wörter)

Ab 1. Jänner wird in Österreich eine ORF-Gebühr von (fast) allen Haushalten eingehoben. Bisher war das bei der GIS nur jenen vorbehalten, die auch ein Empfangsgerät (Fernseher oder Radio) zu Hause stehen hatte. Für die meisten wird die Gebühr damit billiger, für einige heißt das aber auch, ab Jänner bis zu 20 Euro pro Monat zahlen zu müssen. Alle Informationen zur neuen Gebühr und welche Strafen drohen, sollte man sie nicht bezahlen, gibt es hier.

Sammelklage gegen die Gebühr

Die Kritik all jener, die nun eben auch zahlen müssen, ebbt jedenfalls weiter nicht ab. Während es bereits eine Sammelklage gegen die neue Gebühr gibt – mehr dazu hier – fragen sich viele, warum man für etwas bezahlen muss, „das man weder hat noch braucht“, so eine 5-Minuten-Leserin. Einen kleinen Seitenhieb gegen die aktuelle Bundesregierung kann sie sich dann auch nicht verkneifen. Für diese müsse man auch bezahlen, obwohl man sie nicht braucht, meint sie.

„Man wird schon genug zur Kasse gebeten“

Einem weiteren Leser „reicht es“. „Man wird schon genug zur Kasse gebeten“, weiß er. Groß ist die Kritik vor allem auch daran, dass Zweitwohnsitze nichts bezahlen müssen. „Die schauen gratis“, schüttelt eine Leserin den Kopf. Auch verstehen einige nicht, weshalb die Gebühr in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch ausfällt. So zahlt man etwa in Kärnten 19,90 Euro pro Monat, während es in Vorarlberg unter anderem nur 15,30 Euro sind – der Grund an der Differenz von immerhin über 50 Euro im Jahr liegt in der Länderabgabe.

„Es gibt so viele andere, unnütze Gebühren zu zahlen“

„Wer schaut muss zahlen, ist doch okay. Aber wer nicht schaut oder gar keinen Fernseher hat, der soll doch bitte befreit sein“, versteht eine Leserin zumindest einen Teil der Gebühr – für ebenjene Menschen, die auch davor schon bezahlt haben. Schließlich gibt es aber auch die Fürsprecher, die wohl vor allem aus jenen Menschen bestehen, die die GIS schon bezahlt haben und denen nun weniger vom Konto abgebucht wird. „Warum immer dieser Aufstand? Es gibt so viel andere, unnütze Gebühren zu zahlen. Da regt sich keiner auf“, fragt sie sich abschließend.

Häufig gestellte Fragen:

Im Gegensatz zur GIS, die nur diejenigen bezahlen mussten, die auch ein Endgerät (Fernseher und/oder Radio) zu Hause hatten, muss ab 1. Jänner jeder Haushalt, der auch als Hauptwohnsitz gemeldet ist, die ORF-Gebühr bezahlen.

Einige Haushalte sind von der Bezahlung der ORF-Gebühr ausgenommen. „Wenn man etwa Pension, Pflegegeld, Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe bekommt, kann man vom ORF-Beitrag befreit werden“, heißt es auf der Instagram-Seite der „Zeit im Bild“. Ein gewisses Haushaltsnettoeinkommen dürfe aber dennoch nicht überschritten werden, ansonsten muss man trotzdem zahlen. Ebenfalls nichts zahlen müssen blinde und gehörlose Personen. Zudem gilt: „Wer schon von der GIS befreit war, bleibt befreit.“

Nein, wer bisher schon von der GIS befreit ist, muss keine ORF-Gebühr bezahlen.

Die Kosten für den neuen ORF-Beitrag betragen österreichweit monatlich 15,30 Euro statt wie bisher 22,45 Euro. Wie schon bei der GIS kommen in einigen Bundesländern aber noch Länderabgaben dazu. Während man also in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg „nur“ die 15,30 Euro pro Monat bezahlt, muss man in Tirol (18,40 Euro), dem Burgenland, Kärnten (jeweils 19,90 Euro) und der Steiermark (20 Euro) teils deutlich mehr zahlen.

Verwendet werden dürfen die Beiträge „nur zur Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags“, heißt es auf der Instagram-Seite der „Zeit im Bild“ Dabei sollen einige Bereiche abgedeckt werden, die da wären: Information, Kultur, Bildung, Kinderprogramm, Sport, Religion und Unterhaltung.

Bezahlt man die ORF-Gebühr ab 1. Jänner nicht, obwohl man bezahlen müsste und nicht von ihr befreit ist, erwarten einen teils drastische Strafen. Erst wird „nur“ gemahnt, auch hier können aber bis zu 10 Prozent Mahngebühr aufgeschlagen werden. Kommt man der Forderung weiter nicht nach, geht der Fall vor Gericht, wo man eine Strafe von 2.180 Euro plus immer noch die Zahlung der Jahresgebühr zu erwarten hat, heißt es in einem Bericht des „Standard“.

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