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Solltest du diesen Brief ignorieren, so drohen dir bald Strafen

Schon in wenigen Tagen endet 2023. Mit 2024 ändert sich so einiges - darunter auch die neue ORF-Gebühr, die künftig von (fast) allen Haushalten in Österreich bezahlt werden muss. Mit Kritik gegen diese Regelung wird nicht gespart.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(389 Wörter)

Ab 1. Jänner wird in Österreich eine ORF-Gebühr von (fast) allen Haushalten eingehoben. Bisher war das bei der GIS nur jenen vorbehalten, die auch ein Empfangsgerät (Fernseher oder Radio) zu Hause stehen hatte. Für die meisten wird die Gebühr damit billiger, für einige heißt das aber auch, ab Jänner bis zu 20 Euro pro Monat zahlen zu müssen. Aus diesem Grund wurden in den letzten Monaten eifrig Briefe versandt mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Zahlt man nicht, wird man automatisch abgemahnt. Dann hätte man noch Zeit, zu reagieren. Zuerst soll man der Zahlungsaufforderung für den Jahresbetrag innerhalb der ersten 14 Tage nachkommen. Wird gemahnt, können gleich mal zehn Prozent des Betrags als Extra-Strafe aufgeschlagen werden, ein Inkassobüro schreitet dann ein. Sollten sich Personen weiterhin weigern, geht der Fall vor Gericht und dort hat man dann 2.180 Euro Strafe plus immer noch die Zahlung der Jahresgebühr zu erwarten. Alle Informationen zur neuen Gebühr und welche Strafen drohen, sollte man sie nicht bezahlen, gibt es hier.

Was ist jetzt zu tun?

Wer diesem Schrecken entgehen will, sollte ab jetzt pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person noch bei der GIS registrieren, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist. Übrigens: Für alle, die bisher schon GIS gezahlt haben, ändert sich nichts: „Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernimmt das ORF-Beitrags-Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System“, so der ORF. Hier soll die Umstellung sogar eine positive Wirkung haben: Es wird mit der neuen ORF-Gebühr sogar etwas günstiger als bisher.

Kritik wird lauter

Einem 5-Minuten-Leser „reicht es“. „Man wird schon genug zur Kasse gebeten“, weiß er. Groß ist die Kritik vor allem auch daran, dass Zweitwohnsitze nichts bezahlen müssen. „Die schauen gratis“, schüttelt eine Leserin den Kopf. Auch verstehen einige nicht, weshalb die Gebühr in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch ausfällt. So zahlt man etwa in Kärnten 19,90 Euro pro Monat, während es in Vorarlberg unter anderem nur 15,30 Euro sind. In der Steiermark muss man am meisten blechen. Insgesamt sind es 20,09 Euro, die monatlich zu zahlen sind.

Häufig gestellte Fragen:

Im Gegensatz zur GIS, die nur diejenigen bezahlen mussten, die auch ein Endgerät (Fernseher und/oder Radio) zu Hause hatten, muss ab 1. Jänner jeder Haushalt, der auch als Hauptwohnsitz gemeldet ist, die ORF-Gebühr bezahlen.

Einige Haushalte sind von der Bezahlung der ORF-Gebühr ausgenommen. „Wenn man etwa Pension, Pflegegeld, Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe bekommt, kann man vom ORF-Beitrag befreit werden“, heißt es auf der Instagram-Seite der „Zeit im Bild“. Ein gewisses Haushaltsnettoeinkommen dürfe aber dennoch nicht überschritten werden, ansonsten muss man trotzdem zahlen. Ebenfalls nichts zahlen müssen blinde und gehörlose Personen. Zudem gilt: „Wer schon von der GIS befreit war, bleibt befreit.“

Nein, wer bisher schon von der GIS befreit ist, muss keine ORF-Gebühr bezahlen.

Die Kosten für den neuen ORF-Beitrag betragen österreichweit monatlich 15,30 Euro statt wie bisher 22,45 Euro. Wie schon bei der GIS kommen in einigen Bundesländern aber noch Länderabgaben dazu. Während man also in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg „nur“ die 15,30 Euro pro Monat bezahlt, muss man in Tirol (18,40 Euro), dem Burgenland, Kärnten (jeweils 19,90 Euro) und der Steiermark (20 Euro) teils deutlich mehr zahlen.

Verwendet werden dürfen die Beiträge „nur zur Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags“, heißt es auf der Instagram-Seite der „Zeit im Bild“ Dabei sollen einige Bereiche abgedeckt werden, die da wären: Information, Kultur, Bildung, Kinderprogramm, Sport, Religion und Unterhaltung.

Bezahlt man die ORF-Gebühr ab 1. Jänner nicht, obwohl man bezahlen müsste und nicht von ihr befreit ist, erwarten einen teils drastische Strafen. Erst wird „nur“ gemahnt, auch hier können aber bis zu 10 Prozent Mahngebühr aufgeschlagen werden. Kommt man der Forderung weiter nicht nach, geht der Fall vor Gericht, wo man eine Strafe von 2.180 Euro plus immer noch die Zahlung der Jahresgebühr zu erwarten hat, heißt es in einem Bericht des „Standard“.

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