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Böller, Raketen und Co.: Polizei zu Silvester besonders gefordert

Das neue Jahr naht und mit ihm die traditionellen Silvesterfeierlichkeiten. Für die Polizei eine ganz besondere Herausforderung. Die Beamten setzen auf verstärkte Kontrollen.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(279 Wörter)

Die Kärntner Polizei setzt auch heuer auf verstärkte Kontrollen – vor allem im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Denn viele seien sich der bestehenden Gefahren nicht bewusst. „Damit der Jahreswechsel unfallfrei und ohne unerfreuliche Zwischenfälle über die Bühne gehen kann, gilt es, im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern einige Vorschriften und Grundsätze zu beachten“, betonen die Polizisten.

Welche Feuerwerke sind erlaubt?

Im Ortsgebiet sei die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 grundsätzlich verboten. „Darunter fallen zum Beispiel Raketen, Vulkan-Fontänen, Batterien und Knallfrösche“, erklären die Beamten. Erlaubt sind hingegen kleine Silvesterknaller, wie Wunderkerzen oder Knallerbsen sind erlaubt. Allerdings habe der Bürgermeister die Möglichkeit, durch eine Verordnung eine Ausnahme für die Verwendung von Pyrotechnikartikel der Kategorie F2 zu genehmigen. Passiert ist das zum Beispiel in Klagenfurt. Hier sind Silvesterfeuerwerke in der Nacht von 31. Dezember 2023 auf 1. Jänner 2024 zwischen 23.30 und 00.30 Uhr gestattet – mehr dazu hier.

Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro

„In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten, als auch in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten ist das Abbrennen von Feuerwerken verboten“, hebt man seitens der Landespolizeidirektion hervor. Im Rahmen der Silvesterüberwachung will die Polizei die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes rigoros kontrollieren. Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro geahndet. „Sollten durch das Zünden von Feuerwerkskörpern andere Personen gefährdet oder verletzt werden, ist zudem mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen“, heißt es abschließend.

Tipps der Polizei

  • Verwendet nur zertifizierte Produkte (CE-Kennzeichnung)
  • Haltet den angegebenen Sicherheitsabstand zu Feuerwerkskörpern ein und beachtet die Schussrichtung von Raketen oder Böllern.
  • Nehmt selbst keine Veränderungen am Produkt vor. Die Gegenstände dürfen nur einzeln und getrennt voneinander gezündet werden.
  • Schließt Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle „Irrläufer“ keine Brände in der Wohnung oder im Haus verursachen können. Achtet auch auf eine sichere Umgebung, bei starker Trockenheit besteht Brandgefahr.
  • Verwendet zum Abschuss von Raketen geeignete Vorrichtungen – niemals aus der Hand oder aus Flaschen abschießen.
  • Zündet eure Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm und tretet danach sofort einige
    Schritte zurück.
  • Bei eventuellen „Zündversagern“ keinesfalls aufheben, einfach liegen lassen.
  • Nehmt Rücksicht auf eure Mitbürger. Ältere und kranke Menschen, aber auch Tiere könnten sich vom Lärm gestört fühlen.

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