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Symbolfoto
Symbolfoto von 5min.at: Wolfähnliches Tier in der Wildnis.

Tierschützer gegen Bejagung des Goldschakals

Unterschiedlich sind in Österreich die Bestimmungen für die Entnahme des Goldschakals. Gleich mehrere Bundesländer würden hier gegen EU-Recht verstoßen, so Rudolf Winkelmayer, Initiator des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
1 Minute Lesezeit(225 Wörter)

 Der Goldschakal ist ein noch relativ neuer und wenig bekannter Teil der heimischen Tierwelt. Sein rechtlicher Status in den Bundesländern reicht von völligem Schutz bis zu ganzjähriger Bejagung ohne Schonzeit. „Diese willkürliche Ungleichbehandlung ist für das Jagdrecht in Österreich leider typisch. Ebenso typisch ist, dass mehrere Bundesländer mit ihren Regelungen zur Bejagung des Goldschakals gegen EU-Recht verstoßen. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das wir heute präsentiert haben“, erklärt Rudolf Winkelmayer, Initiator des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz.

Gutachten erstellt

Florian Rathmayer (BOKU), der das Gutachten privat erstellt hat, erläuterte die Ergebnisse:  „Solange für den Goldschakal keine hinreichenden Monitoringergebnisse gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie vorliegen, sind Bestimmungen, die seine Entnahme ganzjährig oder zeitweise erlauben, sowie eine Einordnung unter den nicht weiter differenzierenden Begriff des Raubzeugs als unionsrechtswidrig einzustufen.“ Trotz Entnahmen müsse ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet sein, „was derzeit nicht der Fall ist“, betont Rathmayer.

Aktueller Stand in den Bundesländern

  • Schutz oder ganzjährige Schonung in Salzburg, Vorarlberg, Wien
  • Schusszeiten im Burgenland, in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark
  • Keine Schonzeit in Tirol
  • Niederösterreich war bisher umstritten – die Jägerschaft vertrat eine Einstufung als „Raubzeug“ – damit also keine Schonzeit.

Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz 

Eine Koalition von Tierschutzorganisationen – darunter Tierschutz Austria, der VGT, Ökologischer Jagdverband und AG Wildtiere – hat sich gebildet, um ein Volksbegehren zu forcieren. Dieses fordert ein zeitgemäßes Bundesjagdgesetz. Die Forderung: „Jäger sollen nicht aus Lust am Beutemachen oder einem anachronistischen Trophäenkult jagen, sondern nur, wenn es dafür gute ökologische Gründe gibt.“

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 13.01.2024 um 06:22 Uhr aktualisiert

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