Nach Mieterhöhung von 31 %: Nun prüft die Arbeiterkammer den Fall
Die Mieter der Wohnanlage Millenniumspark in St. Veit sehen sich mit einer Mieterhöhung von 31 Prozent konfrontiert. Die Stadt St. Veit, das Land Kärnten sowie der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer greifen nun ein.
In der St. Veiter Wohnhausanlage Millenniumspark schlägt eine Mieterhöhung von 31 Prozent seit Anfang des Jahren hohe Wellen – 5 Minuten berichtete. Die Stadt St. Veit, das Land Kärnten und der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer haben nun Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu klären und mögliche juristische Schritte zu prüfen, wie der „ORF“ berichtete.
Drastische Erhöhung, vergebliche Versprechen
Die Erschütterung traf die Mieter Mitte Dezember, als das Kärntner Siedlungswerk, der Betreiber der Anlage, sie über die geplante Erhöhung in Kenntnis setzte. Die monatlichen Zusatzkosten von bis zu 200 Euro sorgten für Empörung und Unsicherheit. Obwohl das Siedlungswerk Anfang Jänner eine Lösung versprach, blieben konkrete Maßnahmen bisher aus.
Bürgermeister kritisiert „ungewöhnliche“ Praktiken
Bürgermeister Martin Kulmer (SPÖ) sieht die Vorgehensweise des Siedlungswerks als „ungewöhnlich“ an. Die Kommunikation kurz vor Weihnachten und die drastische Mieterhöhung in Zeiten allgemeiner Teuerung seien für eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft nicht nachvollziehbar.
AK prüft Umschuldung im Millenniumspark
Die Arbeiterkammer prüft nun, ob ein Verbleib im Wohnbauförderdarlehen für die Mieter wirtschaftlich vorteilhafter gewesen wäre. Das Siedlungswerk hatte im Sommer 2022 ein Förderdarlehen vorzeitig zurückgezahlt und auf einen Hypothekarkredit mit variablen Zinsen umgeschuldet. Die Experten der AK werden analysieren, ob diese Umschuldung nachvollziehbar und im Interesse der Mieter war.
Siedlungswerk verteidigt Mieterhöhung mit Zinssteigerungen
Das Kärntner Siedlungswerk führt Zinssteigerungen als Argument an und betont, die Belastung für die Kunden durch Verhandlungen mit der Bank limitieren zu wollen. Mietrechtsexperte Michael Tschamer betont jedoch, dass eine Umschuldung nicht zu einer Verschlechterung der Mietsituation führen dürfe.
Skepsis trotz Mietreduktion: Betroffene fürchten minimale Entlastung
Obwohl eine vorläufige Mietreduzierung durch einen Fixzinssatz vereinbart wurde, fürchten die Betroffenen, dass dies nur minimale Entlastung bringen wird. Sollte die Arbeiterkammer zu dem Schluss kommen, dass ein Verbleib im Wohnbauförderdarlehen wirtschaftlich sinnvoller gewesen wäre, erwägt sie rechtliche Schritte gegen das Kärntner Siedlungswerk.
Artikel zum Thema:
Deine Meinung
Der Artikel ist lesenswert
Der Artikel ist informativ.
Der Artikel ist ausgewogen.