„Stolzer Nazi“: Angeklagter zu zwei Jahren Haft verurteilt
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung musste sich ein 40-jähriger Tiroler vor Gericht verantworten. Das Urteil: Zwei Jahre unbedingte Haft.
Ein 40-jähriger Tiroler wurde am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte öffentlich den Hitlergruß gezeigt, ein Tattoo mit SS-Totenkopfsymbol vorgeführt und sich als „stolzen Nazi“ bezeichnet. Bereits zu Beginn des Prozesses wurde der Angeklagte vom Vorsitzenden des Geschworenengerichts zurechtgewiesen, als er sich respektlos verhielt. Der Mann hatte bereits mehrere Vorstrafen, darunter wegen Wiederbetätigung und Körperverletzung.
„Ist kein SS-Tattoo“
Der Vorfall ereignete sich, als die Polizei wegen lauter Musik in seine Wohnung gerufen wurde. Der Angeklagte zeigte den Hitlergruß, zeigte sein SS-Totenkopfsymbol-Tattoo und bekannte sich als Nazi. Vor Gericht versuchte er den Vorfall zu relativieren und behauptete, das Tattoo sei eigentlich modifiziert worden und er habe es entfernen wollen. Er äußerte auch rassistische Ansichten gegenüber Ausländern.
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