Skip to content
/ ©APA/dpa
Ärzte kämpften zwölf Stunden vergeblich um Leben des Attackierten

Wiener Macheten-Mord: Urteil wird in Kürze gefällt

Der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hat am dritten Verhandlungstag um den so genannten Macheten-Mord dargelegt, wie der 31-jährige Djafaar H. am 20. April 2023 in Wien zu Tode gebracht wurde.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(499 Wörter)

Der Mann habe „eine Vielzahl von Verletzungen“ erlitten, die ihm „mit scharfen Klingen“ und „mit großer Kraft“ zugefügt wurden, erläuterte der Sachverständige am Landesgericht. Die geringen Abwehrverletzungen sprächen für einen „überwältigenden Angriff“ von mehreren Personen, sagte Denk.

Landsmänner töteten ihren „Drogenboss“

Der Anklage zufolge wurde der aus Algerien stammende Djafaar H., der in Wien Suchtmittelgeschäfte betrieben haben soll, von vier Landsmännern im Alter von 21, 22, 25 und 29 Jahren nach vorangegangenen Streitereien gezielt in eine Falle gelockt und bei der U-Bahn-Station Jägerstraße mit äußerster Gewalt getötet. Tatwaffen waren demnach eine 70 Zentimeter lange Machete und mehrere Messer. Die Angeklagten kannten das Opfer seit längerem. Alle fünf stammen bzw. stammten aus Constantine, mit knapp 450.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Algeriens, und hatten mangels beruflicher Perspektiven ihre Heimat Richtung Europa verlassen. Djafaar H. war laut Anklageschrift in eine länderübergreifende Suchtgiftorganisation eingebunden, drei Angeklagte sollen für ihn in Wien als sogenannte Streetrunner gearbeitet und Drogen verkauft haben. Bei der Abrechnung soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein, die Beschuldigten – vor allem der 22-Jährige – fühlten sich übers Ohr gehauen und kamen laut Anklageschrift „überein, ihre Probleme mit Djafaar H. endgültig gewaltsam zu lösen“.

22-Jähriger nahm Schuld auf sich

Während der Zweitangeklagte zu Beginn der Verhandlung zugegeben hat, dem 31-Jährigen mit einer Machete auf den Kopf geschlagen zu haben, bestreiten die drei weiteren Angeklagten, an den inkriminierten Tathandlungen beteiligt gewesen zu sein. Dem widersprach nun Gerichtsmediziner Denk insofern, als er im Großen Schwurgerichtssaal anmerkte, das Verletzungsbild deute auf als mehr als eine angreifende Person hin.

Djafaar wurde grausam getötet

Laut Gutachten kam Djafaar H., nachdem er zu Boden gebracht worden war, in Bauchlage zu liegen. Dann wurde mit den Tatwaffen gegen seine Extremitäten vorgegangen, was ihn bewegungsunfähig machte. An den Beinen wurden ihm sieben Hiebwunden zugefügt, die die Muskulatur fast ganz zerstörten und beide Wadenbeine durchtrennten. Weitere Hiebe wurden gegen den linken Unterschenkel, die linke Hand und gegen den Kopf gesetzt, was zwei klaffende Wunden im Stirnbereich und einen Schädelbruch bewirkte.

Im Krankenhaus verstorben

Erstaunlicherweise konnten die Rettungskräfte den Schwerverletzten nach dem Eintreffen am Tatort noch reanimieren. Der Mann, der sich laut Denk in einer „umfänglichen Blutlache“ befand, wurde danach in eine Klinik gebracht, dort notfallmedizinisch versorgt und im Anschluss in eine weitere, auf Gefäßchirurgie spezialisierte Klinik überstellt, wo er auch Kreislauf stützende Medikamente bekam. Zwölf Stunden kämpften die Ärzte um das Leben des 31-Jährigen – diesem wurde sogar noch eine abgebrochene Klinge aus einer Wade herausoperiert – , ehe der Mann infolge des erlittenen massiven Blutverlustes an einem Herz-Kreislauf-Versagen verstarb.

Urteil in Kürze

Nach den Ausführungen des Gerichtsmediziners wurde das Beweisverfahren geschlossen. Die Staatsanwältin und die Verteidiger-Riege hielten ihre Schlussplädoyers. Mit den Urteilen dürfte am späten Nachmittag zu rechnen sein. (APA, 19.03.2024)

Artikel zum Thema:

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes