Jost vs. Stadt Klagenfurt: Ex-Magistratsdirektor gewinnt vor Gericht
Urteil in der Beamtenfrage gefallen. Landesgericht Klagenfurt urteilt zugunsten von Peter Jost. Er ist kein Beamter.
Im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Magistratsdirektor Peter Jost und der Stadt Klagenfurt gibt es nun eine neue Wendung. Seit dem heutigen 4. April 2024 steht fest: Jost hat keinen Beamten-Status. Im schriftlich eingelangten Beschluss heißt es: „Die von der beklagten Partei (…) erhobene Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges wird verworfen.“
Rechtsweg zulässig
Bekanntlich wurde Jost mit dem Stadtsenatsbeschluss vom 5. Dezember 2023 vom Dienst freigestellt und mit dem darauffolgenden Gemeinderatsbeschluss als Magistratsdirektor abberufen. In der Folge beschritt er den Rechtsweg und klagte wegen nicht ausbezahlter Überstundenzuschläge in Höhe von 65.722,09 Euro – mehr dazu hier. Hier kam es schließlich zur Diskussion, welches Gericht denn überhaupt für den Streit zuständig sei.
Klagenfurter Volkspartei zur Gerichtsentscheidung
„Die heutige Entscheidung untermauert die Position der Volkspartei zum Rechtsstreit zwischen Magistratsdirektor Peter Jost und der Landeshauptstadt Klagenfurt. Wir haben stets vor der drohenden Kostenexplosion gewarnt. Durch die Entscheidung, vor Gericht zu gehen, wurde das Kostenrisiko für die Stadt maximiert. Wir bleiben unserer Linie treu und fordern rechtliche Klarheit, bevor es zu einer Bestellung eines neuen Magistratsdirektors kommen kann […]“, ergänzt ÖVP-Clubobmann Julian Geier.
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