In Zuschauermenge gerast: Versicherung fordert Geld zurück
Vor zwei Jahren raste ein Hobby-Rennfahrer bei einem Autoslalom in Patergassen in die Zuschauermenge. Zwölf Personen wurden verletzt. Heute stand der Lenker vor dem Klagenfurter Landesgericht.
Zu dem Zivilprozess kam es, weil die Versicherung des Autoslalom-Veranstalters die Hälfte der Kosten für die Verletzten zurückverlangt. Konkret habe die Versicherung bislang 200.000 Euro für Schadenersatz und Behandlungskosten geblecht. Demnach werden 100.000 Euro zurückgefordert.
War es ein Fahrerfehler?
Die Versicherung sah in diesem Schadensfall einen Fahrerfehler. Denn der Hobby-Rennfahrer habe nach Überqueren der Ziellinie nicht abgebremst. Außerdem sei das Auto manipuliert gewesen. All diese Faktoren haben laut der Versicherung zu dem Unfall geführt. Der Anwalt des Rennfahrers sieht das nicht so, den Lenker treffe keine Schuld.
Verhandlungstermin im Herbst
Wie der „ORF“ berichtet, wurde ein Vergleich vorgeschlagen. Dieser wurde vom Anwalt des Rennfahrers abgewandt, da dies auch ein Schuldbekenntnis mitziehen würde. Kommt es zu keinem Vergleich, so findet die nächste Verhandlung im Herbst statt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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