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/ ©Bettina Nikolic

Nach tödlichem Unfall im Mölltal läuft Prozess wegen fahrlässiger Tötung

Ein tödlicher Verkehrsunfall auf der Gussnig Bergeralm erschütterte im Juni 2023 das Mölltal. Nun muss sich der überlebende, 44-jährige Insasse wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(280 Wörter)

Zu einem folgenschweren Verkehrsunfall kam es am 2. Juni 2023 auf der Gussnig Bergeralm im Kärntner Mölltal – wir haben berichtet. Aus vorerst unbekannter Ursache kam dort ein Auto von einem Forstweg ab. Der Wagen überschlug sich mehrfach im steilen Gelände, wodurch die beiden Insassen – ein 62-jähriger und ein 44-jähriger Mann aus dem Bezirk Spittal an der Drau – aus dem Fahrzeug geschleudert wurden.

Ein Toter und ein Schwerverletzter

Ein 22-Jähriger befand sich damals etwas unterhalb des Forstweges und hörte einen lauten Knall. „Nach einer Nachschau setzte er die Rettungskette in Gang“, hieß es damals seitens der Polizei. Doch für den 62-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Er erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Auch der 44-jährige Mann wurde bei dem Unfall schwerverletzt. Er wurde vom C7 Rettungshubschrauber ins Klinikum Klagenfurt am Wörthersee geflogen. Im Einsatz standen neben der Polizei Winklern und Heiligenblut auch die Bergrettung Winklern, die Freiwilligen Feuerwehren Stall, Tresdorf, Rangersdorf und Winklern sowie die Rettung Obervellach und die Notarzthubschrauber C7 und RK1.

Prozess wegen fahrlässiger Tötung läuft

Wer das Fahrzeug gelenkt hat, war und ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Es dürfte sich aber um den 44-jährigen, damals stark alkoholisierten Mann gehandelt haben. Aus diesem Grund muss dieser sich am kommenden Donnerstag, dem 2. Mai 2024, erneut wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wie aus dem Verhandlungsspiegel hervorgeht, soll die Erörterung des gerichtsmedizinischen Gutachtens der im Tatfahrzeug gefundenen DNA-Spuren nun Licht ins Dunkle bringen. Zum Richter wurde Christian Liebhauser-Karl bestellt.

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