Prozess-Fortsetzung: Mithäftlinge mit Jausenmesser verletzt
Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Nötigung muss sich am heutigen Mittwoch ein Häftling vor einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten.
Die Anklageschrift jenes Verfahrens, das am heutigen Mittwoch fortgesetzt wird, liest sich, als wäre sie einem Gefängnisfilm entsprungen. Dem Mann wird vorgeworfen, im Juni 2022 zwei Mithäftlinge teilweise schwer am Körper zu verletzen versucht zu haben.
Bis zu 15 Zentimeter lange Schnitte
Er soll ihnen mit einem spitzen Jausenmesser bis zu 15 Zentimeter lange Schnitte – unter anderem von der Stirn bis zum Ohr – gesetzt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Heute muss sich der Angeklagt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Nötigung vor einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Den Vorsitz übernimmt Richterin Marlene Mooshammer.
Update zum Urteil:
Der 29-Jährige ist wegen schwerer und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren und acht Monaten unbedingte Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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