Missbrauch einer 12-Jährigen: Nehammer will nun Strafmündigkeit senken
Schreckliche Szenen sollen sich gleich mehrmals in Wien vor mehr als einem Jahr ereignet haben. Eine damals 12-Jährige wurde mehrfach sexuell missbraucht. Der Bundeskanzler sieht nun Handlungsbedarf.
Nach dem Missbrauch einer Zwölfjährigen mit gesamt 17 Tatverdächtigen hat Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) Maßnahmen gefordert. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) wurden vom Regierungschef laut „Kronen Zeitung“ ersucht, ein entsprechendes Paket zu erarbeiten. Der Kanzler regt dabei die Senkung der Strafmündigkeit an.
Jugendgewalt braucht mehr Aufmerksamkeit
Die Wehrlosigkeit des Rechtsstaates gegenüber solchen Verbrechen sei unerträglich, heißt es in dem auch der APA vorliegenden Papier: „Wir müssen schonungslos darüber sprechen, was falsch läuft und wo der Rechtsstaat nicht genügend Möglichkeiten bietet einzuschreiten.“ Aus Sicht Nehammers gibt es drei konkrete Handlungsfelder. Zunächst spricht der Kanzler an, dass Teenager unter 14 Jahren, die Delikte wie Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen begehen, nicht strafmündig seien und dadurch auch nicht ausreichend bestraft werden könnten. Das Phänomen Jugendgewalt brauche mehr Aufmerksamkeit.
Auch die Verantwortung der Eltern spielt eine Rolle
Dazu müsse man sich stärker der Rolle und Verantwortung der Eltern widmen: „Wir müssen fragen, wie der Staat Eltern bei der Prävention besser unterstützen kann und die Jugendwohlfahrt ein stärkerer Hebel sein kann.“ Allerdings müsse man sich auch fragen, wie in letzter Konsequenz auch die Verantwortung der Eltern zu Haftung führen müsse. Schließlich will Nehammer die „generelle Schieflage“ von Delikten gegen Leib und Leben im Vergleich zu Vermögensdelikten beheben. Brutale Taten wie die an dem zwölfjährigen Mädchen, zeigten, dass das Rechtssystem nicht treffsicher genug sei. (APA/red, 3. 3. 24)
Artikel zum Thema:
Deine Meinung
Der Artikel ist lesenswert
Der Artikel ist informativ.
Der Artikel ist ausgewogen.