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ORF-Beitrag: Wie kann ich mich befreien lassen?

Für viel Wirbel hat in den vergangenen Monaten der neue ORF-Beitrag für alle Haushalte in Österreich gesorgt. Die ersten Rechnungen dürften mittlerweile auch schon eingetrudelt sein. Wie aber kann man sich befreien lassen?

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(381 Wörter)

Seit 1. Jänner ist der neue ORF-Beitrag (früher: GIS) in Kraft, bezahlen müssen ihn nun fast alle Haushalte in Österreich – die ersten Rechnungen dürften dabei auch schon eingetrudelt sein. Die Kritik in Teilen der Bevölkerung ist sehr groß – mehr dazu hier. In manchen Fällen kann man sich aber auch von diesem Beitrag befreien lassen und sich so fast 200 Euro und in manchen Bundesländern sogar deutlich über 200 Euro sparen.

Es braucht ein Formular für die Befreiung

Die Befreiung bekommt man allerdings nicht einfach so, man muss sie beantragen. Das Antragsformular zur Befreiung findet ihr hier. Den ausgefüllten Antrag muss man dann per Post nach Wien schicken. Aber Achtung: Es kann sich nicht jeder einfach so befreien lassen. Dazu gibt es nämlich gewisse Bestimmungen und Voraussetzungen.

Welche Personen können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen?

Zu jenen Österreichern, die sich befreien lassen können, zählen Personen, die Studien- oder Schülerbeihilfe, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung, Mindestsicherung oder Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln beziehen und wo soziale Bedürftigkeit besteht. Außerdem sollte das Haushaltsnettoeinkommen zusätzlich nicht über 1.364,12 Euro für eine Person bzw. 2.152,03 Euro für zwei Personen zuzüglich 210,48 Euro für jede weitere Person kommen. Ob ihr eine Chance auf Befreiung habt, könnt ihr übrigens auch mit diesem Befreiungsrechner berechnen.

Vroaussetzungen und anpruchsberechtigte Personen:

Wer einen Antrag stellt, muss

  • volljährig sein und
  • den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die Befreiung gelten soll.

Das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten: 1.1.2024: € 1.364,12 für 1 Person, € 2.152,03 für 2 Personen / jede weitere Person: € 210,48)

Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
  • Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen
  • Pflegegeld
  • Pension
  • Studienbeihilfe/Schulbeihilfe
  • Mindestsicherung
  • Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit)

Hier kannst du schauen, ob du dich von der ORF-Gebühr befreien lassen kannst.

Was, wenn ich mehr verdiene?

Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen diese Grenze aber nun, hat die Arbeiterkammer einen Tipp: Es können nämlich noch bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden, wie außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung oder Mietaufwand. Weitere Details dazu findet ihr hier. Übrigens: War man bereits von der GIS befreit, ist man auch vom ORF-Beitrag automatisch befreit.

Welche Zuschüsse sind noch möglich?

„Zusätzlich sind ein Telefonzuschuss bei Verwendung für private Zwecke und eine EAG-Kostenbefreiung für die Erneuerbare-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag und den Grüngas-Förderbeitrag möglich. Diese sind auf der Strom- und/oder Gasrechnung ersichtlich“, heißt es seitens des Bundesministeriums für Finanzen. Die  EAG-Kosten-Deckelung für die Erneuerbare-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbetrag kommt für einkommensschwache Haushalte infrage, die nicht zu einer anspruchsberechtigten Personengruppen gehören.

Fragen und Antworten zur ORF-Gebühr

Seit 1. Jänner 2024.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
  • Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen
  • Pflegegeld
  • Pension
  • Studienbeihilfe/Schulbeihilfe
  • Mindestsicherung
  • Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit)

Auch das Haushaltseinkommen spielt eine Rolle, ob du dich befreien lassen kannst.

Diese Grenzen für das Haushaltseinkommen gelten seit 1. Jänner 2024: 1.364,12 Euro für eine Person,  2.152,04 Euro für zwei Personen und jede weitere Person: 210,48 Euro.

Jeder, der den Beitrag nicht bezahlen möchte, wird automatisch abgemahnt. Du hast 14 Tage Zeit, um der Zahlungsaufforderung Folge zu leisten. Wird gemahnt, können laut Bericht gleich mal zehn Prozent des Betrags als Extra-Strafe aufgeschlagen werden, ein Inkassobüro schreitet ein. Wenn man sich dann weiterhin weigert, geht der Fall sogar vor Gericht, das ergibt dann eine Strafe von bis zu 2.180 Euro plus zusätzlich die noch ausstehende Jahresgebühr.

Die Kosten für den neuen ORF-Beitrag betragen österreichweit monatlich 15,30 Euro statt wie bisher 22,45 Euro. Wie schon bei der GIS kommen in einigen Bundesländern aber noch Länderabgaben dazu. Während man also in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg „nur“ die 15,30 Euro pro Monat bezahlt, muss man in Tirol (18,40 Euro), dem Burgenland, Kärnten (jeweils 19,90 Euro) und der Steiermark (20 Euro) teils deutlich mehr zahlen.

Die Befreiung bekommt man allerdings nicht einfach so, man muss sie beantragen. Das Antragsformular zur Befreiung findet ihr hier. Aber Achtung: Es kann sich nicht jeder einfach so befreien lassen. Dazu gibt es nämlich gewisse Bestimmungen und Voraussetzungen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 16.01.2024 um 09:12 Uhr aktualisiert

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