Teuerung schlägt wieder zu: Dafür musst du im April mehr zahlen
Die Teuerung zieht auch im April weiter seine Kreise. Während allerdings in den vergangenen Monaten manches teilweise sogar wieder billiger wurde, steigen im April die Preise für einige Sachen wieder an.
Teurer wird es dabei unter anderem für Raucher in Österreich werden. Der Grund liegt in der Erhöhung der Tabaksteuer ab 1. April, wie auch Ralf Wolfgang Lothert, Mitglied der Geschäftsleitung von JTI Austria, gegenüber 5 Minuten bestätigt. „Die einzelnen Unternehmen können selbst entscheiden, um wie viel sie wann die Preise erhöhen. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.“
So viel kosten diese Zigaretten-Marken nun
Während die Preise für die Sorten „Camel“, „Meine Sorte“, und „Benson & Hedges“ bereits am 4. März um 20 Cent pro Packung angestiegen sind und nun bis zu sieben Euro kosten, kommt die Erhöhung bei „Chesterfield“, „Philip Morris“ und „Marlboro“ erst am 2. April. Die neuen Preise für diese Marken belaufen sich dann auf sechs bis 6,50 Euro.
Sorte | Preis neu in Euro | Preis alt |
Ab 4. März | ||
Benson & Hedges Gold | 7,00 | 6,80 |
Meine Sorte Classic | 6,50 | 6,30 |
Camel Blue | 6,20 | 6,00 |
Ab 2. April | ||
Chesterfiel Blue | 6,00 | 5,80 |
Marlboro | 6,50 | 6,30 |
L&M Red Label | 6,00 | 5,70 |
Auch Handy- und Internettarife werden teurer
Die Teuerung macht allerdings im April auch vor indexgebundenen Handy- und Internettarifen nicht Halt, die Mobilfunk- und Internettarife werden an den Verbraucherpreisindex angepasst. Man geht von einer Erhöhung von 7,8 Prozent aus, was laut dem österreichischen Vergleichsportal „tarife.at“ einem durchschnittlichen Anstieg um 21,24 Euro pro Jahr bedeutet.
Drei-Personen-Haushalt muss mit knapp 100 Euro mehr pro Jahr rechnen
„Indexgebundene Internettarife steigen sogar um durchschnittlich 35,65 Euro“, heißt es laut dem Vergleichsportal. Ein Drei-Personen-Haushalt mit drei Handy- und einem Internettarif müsse also mit jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich fast 100 Euro rechnen. Die Erhöhung dürfte übrigens rund die Hälfte der Handytarife und fast 90 Prozent der Internettarife betreffen.
Wie viel zahlst du für deinen Telefon-Tarif?
Seit Einführung der Klausel wurde Preis noch nie gesenkt
Es sind die Wertsicherungs- und Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkunternehmen erlauben, die zusätzlichen Kosten durch die Inflation an die Kunden weiterzugeben. Theoretisch müsste im Falle einer sinkenden Inflation auch eine Preissenkung an die Kunden weitergegeben werden, jedoch ist dies seit Einführung dieser Klauseln noch nie geschehen. Diese Indexanpassungsklauseln müssen von den Anbietern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt werden, was bei etwa 80 Prozent aller Handyverträge der Fall ist.
Häufig gestellte Fragen
Ab April werden vor allem indexgebundene Handy- und Internettarife teurer. Zudem müssen auch Raucher mancher Marken ab 2. April etwas tiefer in die Tasche greifen. Wieder andere Marken haben ihre Erhöhung bereits Anfang März beschlossen.
Die Teuerung macht allerdings im April auch vor Handytarifen nicht Halt, diese werden an den Verbraucherpreisindex angepasst. Man geht von einer Erhöhung von 7,8 Prozent aus, was laut dem österreichischen Vergleichsportal „tarife.at“ einem durchschnittlichen Anstieg um 21,24 Euro pro Jahr bedeutet.
Bei den Internettarifen sieht es gleich aus wie bei den Handytarifen. Jene, die indexgebunden sind, steigen mit April wohl um 7,8 Prozent an. Dabei handelt es sich um einen durchschnittlichen Anstieg von 35,65 Euro.
Während die Preise für die Sorten „Camel“, „Meine Sorte“, und „Benson & Hedges“ bereits am 4. März um 20 Cent pro Packung angestiegen sind und nun bis zu sieben Euro kosten, kommt die Erhöhung bei „Chesterfield“, „Philip Morris“ und „Marlboro“ erst am 2. April. Die neuen Preise für diese Marken belaufen sich dann auf sechs bis 6,50 Euro.
Der Grund liegt in der Erhöhung der Tabaksteuer ab 1. April, wie auch Ralf Wolfgang Lothert, Mitglied der Geschäftsleitung von JTI Austria, gegenüber 5 Minuten bestätigt. „Die einzelnen Unternehmen können selbst entscheiden, um wie viel sie wann die Preise erhöhen. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.“
Es sind die Wertsicherungs- und Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkunternehmen erlauben, die zusätzlichen Kosten durch die Inflation an die Kunden weiterzugeben. Theoretisch müsste im Falle einer sinkenden Inflation auch eine Preissenkung an die Kunden weitergegeben werden, jedoch ist dies seit Einführung dieser Klauseln noch nie geschehen.
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