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ORF-Gebühr: Deshalb musst du in Kärnten Landesabgabe zahlen

Die neue ORF-Haushaltsabgabe und die Landesabgabe gehen Hand in Hand. Während die ORF-Gebühr von allen Haushalten gezahlt werden muss, ist die Landesabgabe vom Bundesland abhängig - aber wohin fließt das Geld?

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
3 Minuten Lesezeit(748 Wörter)

Das Thema „ORF-Gebühr“ stößt bei vielen Österreichern auf Unmut. Das zeigte sich schon bei einer Umfrage von 5 Minuten im Frühjahr: „Das ist Abzocke“, „Das ist nicht gerechnet“ sind nur einige der negativen Meinungen dazu. Aber einmal weg von der ORF-Haushaltsabgabe, werfen wir einen Blick auf die Landesabgabe: Diese wird bekanntlich ja gemeinsam mit der ORF-Gebühr eingehoben. Je nach Bundesland zahlt man dabei eben zwischen 3,30 und 5 Euro mehr, die Grundgebühr selbst des ORF‘ macht 15,30 Euro aus. Für was genau wird diese Landesabgabe nun verwendet?

Warum gibt es die Landesabgabe?

Klären wir zuerst einmal die Frage, wofür die Landesabgabe gezahlt wird. Tatsächlich gehen die eingehobenen Gelder durch die Landesabgabe nicht an den ORF, sondern fließen in das Budget des jeweiligen Bundeslandes. Im Fall von Kärnten werden durch die Landesabgabe die Kärntner Musikschulen finanziert – dazu aber weiter unten mehr. Grundsätzlich wird in vier von neun Bundesländern die Landesabgabe einkassiert, in den restlichen nicht.

Hier zahlst du Landesabgabe

  • Burgenland: 5 Euro im Monat, 60 Euro im Jahr
  • Steiermark: 4,80 Euro im Monat, 57,60 Euro im Jahr
  • Kärnten: 4,60 Euro im Monat, 55,20 Euro im Jahr – ursprünglich sollten es 5,10 Euro sein, diese wurden allerdings nach einem Beschluss im Landtag gesenkt.
  • Tirol: 3,26 Euro im Monat, 39,12 Euro im Jahr

In Wien, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg wird keine Landesabgabe eingezogen – hier muss „nur“ die ORF-Haushaltsabgabe mit 15,30 Euro bezahlt werden. In Vorarlberg wurde sogar nie eine Landesabgabe erhoben.

Gelder fließen ins Landesbudget

Eine von der GIS für das Jahr 2022 erhobene Statistik zeigt, wohin die Gelder der Landesabgabe in dem jeweiligen Bundesland flossen. 2022 wurden so 159, 8 Millionen Euro lukriert. In Wien, Salzburg und Niederösterreich musste man zu diesem Zeitpunkt bekanntlich noch die Landesabgabe zahlen. Bezugnehmend auf das Jahr 2024 würde jeder Haushalt, von dem die ORF-Gebühr erhoben wird, zwischen rund 40 und 60 Euro im Jahr in das Landesbudget einzahlen und somit teils Bereiche wie zum Beispiel Kulturförderung fördern.

So verwendeten die Bundesländer die Landesabgabe 2022

  • Niederösterreich: 70 Prozent Unterstützung von Unternehmungen, Einrichtungen und Betätigungen auf kulturellem Gebiet – 42,53 Millionen Euro
  • Wien: Kulturelle Zwecke, insbesondere für die Altstadterhaltung und die Förderung neuer Medien – 38,90 Millionen Euro
  • Steiermark: 50 Prozent für den Kulturbereich, 4 Prozent für Sport, 46 Prozent flossen ohne Zweckwidmung ins Landesbudget – 32,21 Millionen Euro
  • Kärnten: Musikschulaufwand – 12,98 Millionen Euro
  • Tirol: Kulturförderung – 13,26 Millionen Euro
  • Salzburg: u.a. für Kinoförderung, Unterstützung von Kriegsopfern, Wissenschaftsförderung, Erwachsenenbildung und Heimatpflege – 11,84 Millionen Euro
  • Burgenland: zur finanziellen Unterstützung von Unternehmungen, Einrichtungen und Betätigungen auf kulturellem Gebiet und für den Betrieb von Kultur- und Bildungszentren und von Festspielen – 8,06 Millionen Euro
  • Oberösterreich: Keine Landesabgabe
  • Vorarlberg: Keine Landesabgabe

Quelle: GIS

Abschaffung gefordert

Nach großem Aufschrei seitens der Politik und der Bevölkerung wurde die Landesabgabe in Salzburg, Wien und Niederösterreich heuer abgeschafft. In Kärnten, der Steiermark, Burgenland und Tirol bleibt sie bestehen, aber auch hier werden die Stimmen zur Abschaffung, vor allem jetzt in Zeiten der Teuerung, immer lauter.

Landesabgabe fördert Kärntner Musikschulen

Werfen wir einmal einen genaueren Blick nach Kärnten: Vorerst wird die Landesabgabe hier nicht abgeschafft, aber nach einem Beschluss im Landtag wird sie für das Jahr 2024 von 5,10 auf 4,60 Euro im Monat gesenkt. Insgesamt soll das dem Land 12,5 Millionen Euro einbringen. Mit diesem Geld, es sind pro Haushalt 55,20 Euro im Jahr, werden demnach die Kärntner Musikschulen gefördert. Das begrüßt Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer: „68 Musikschulstandorte und weit über 13.000 Musikschüler müssen uns diese Maßnahme wert sein.“

Die Landesabgabe wird in Kärnten für Musikschulen verwendet. Findest du das gerechtfertigt?

Ja! Immerhin werden unsere Schüler damit unterstützt.
Nein! Das Geld dafür soll nicht von der Bevölkerung kommen.
Abgestimmt: Mal

Keine Landesabgabe, wo FPÖ mitregiert?

Den Antrag zur Abschaffung der Landesabgabe stellte vergangene Woche die FPÖ. Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer betonte im Zuge dessen: „Überall, wo die FPÖ mitregiert, entfällt auch die ORF-Landesabgabe. Nachdem sie bereits in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien abgeschafft wurde, muss das auch in Kärnten passieren. Wir fordern von SPÖ und ÖVP die Abschaffung der ORF-Landesabgabe. Unsere Bürger müssen endlich entlastet werden.“ Und die Finanzierung der Musikschulen? Die sollte laut FPÖ in Zukunft aus dem Landesbudget erfolgen, anstatt von der Landesabgabe.

NEOS wollen vor den Verfassungsgerichthof gehen

In der Steiermark sind es NEOS, die sich inbrünstig für die Abschaffung der ORF-Landesabgabe einsetzen. Hier wird die Landesabgabe vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Es heißt, dass die Landesabgabe „verfassungswidrig“ sei. NEOS-Chef Niko Swatek dazu: „Wir fordern schon lange das Ende der Landesabgabe in der Steiermark. 30 Millionen Euro jährliche Mehrbelastung durch ein verfassungswidriges Gesetz – das ist unzumutbar! Vor allem, wenn das Leben ohnehin für immer mehr Steirer unleistbar wird, hat die Politik die Verantwortung, Lösungen für alle Menschen zu finden und die Bevölkerung zu entlasten, wo immer es möglich ist.” 

Landesabgabe verfassungswidrig?

Aber warum verfassungswidrig? Diese Annahme beruht auf einem Rechtsgutachten des Wiener Juristen Dr. Wolfram Proksch. Proksch erklärt: „Es ist – vereinfacht gesagt – deshalb verfassungswidrig, weil es eine klare Verteilung zwischen Bundes- und Landeskompetenzen gibt. Keine Gebietskörperschaft darf in die Kompetenzen einer anderen eingreifen. Gesetze müssen lesbar und verständlich sein. Das Legalitätsprinzip, die von der Verfassung geforderte Klarheit von Gesetzen sowie ein sogenannter ‚dynamischer Verweis‘ von einem Landesgesetz auf ein Bundesgesetz sind nicht verfassungskonform.“

Kippt Landesabgabe in allen Bundesländern?

Die NEOS arbeiten gerade daran, die notwendigen 16 Abgeordneten für die Aufhebung vor dem Verfassungsgerichtshof zu erreichen. Erst danach kann das Gesetz zur Prüfung an den VfGH gehen. Sollte tatsächlich eine Verfassungswidrigkeit vom Verfassungsgerichtshof festgestellt werden, dann könnte das über die Grenzen von der Steiermark hinaus eine Kettenreaktion auslösen. Die ORF-Landesabgabe könnte auch in den anderen Bundesländern fallen.

Häufig gestellte Fragen:

Das hängt davon ab, in welchem Bundesland man lebt. Mittlerweile entfällt in fünf Ländern die Landesabgabe, so muss man in Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien im kommenden Jahr „nur“ 15,30 Euro pro Monat bezahlen. In Tirol sind es 18,56, in Kärnten 19,90, in der Steiermark 20,10 und im Burgenland 20,30 Euro pro Monat.

Bezahlen muss jeder, es gibt nur einige, wenige Ausnahmen.

Ausgenommen sind nur jene Personen, die auch bisher schon befreit waren. Befreit sind dabei jene Haushalte, wo das Nettoeinkommen bei maximal 1.243,49 (eine Person im Haushalt) bzw. maximal 1.961,75 (zwei Personen im Haushalt) Euro liegt. Für jede weitere Person erhöht sich diese Grenze um 191,87 Euro. Zudem befreit sind Arbeitslose, Beihilfebezieher vom Kinderbetreuungsgeld und Gehörlose. Auch Zivildiener, Rezeptgebührbefreite und Bezieher der Grundversorgung sind derzeit von der GIS befreit.

Ab 1. Jänner 2024.

Für jene Personen, die die GIS bereits bezahlen, ändert sich recht wenig, der Zahlschein kommt wie gewöhnlich, auch die SEPA-Abbuchungen finden weiterhin statt – je nach Wahl im 2- bis 6-Monats-Zyklus. Ist man noch nicht angemeldet, sollte man sich online Anmelden, macht man dies nicht, wird man dazu aufgefordert. Die Gebühr ist dann Anfang nächsten Jahres innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, ansonsten soll eine beauftragte Inkassofirma dafür sorgen, dass bezahlt wird, wie es heißt.

Für all jene, die bereits GIS bezahlen, ändert sich nicht viel – sie zahlen sogar weniger. Jene Personen, die die GIS noch nicht bezahlen und nicht davon befreit sind, haben ab 2024 15,30 bis 20,30 Euro weniger pro Monat am Konto.

„Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig“, heißt es seitens der GIS. Sich vom Beitrag befreien zu lassen, ist aber natürlich weiterhin möglich. Bekommt man jetzt zum Beispiel Studien- oder Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung und überschreitet ein gewisses Nettoeinkommen nicht, ist man befreit.

Alles weitere zur Befreiung inklusive des Antrags erfahrt und bekommt ihr hier.

14 Tage lang hat man Zeit, danach muss man Strafe zahlen. Die Strafe beträgt, laut Medienberichten, die Summe, die man für ein Jahr zahlt.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 23.11.2023 um 17:26 Uhr aktualisiert

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