Nach tödlichem Unfall im Mölltal: Haftstrafe für Fahrzeugbesitzer
Ein tödlicher Verkehrsunfall auf der Gussnig Bergeralm erschütterte im Juni 2023 das Mölltal. Nun wurde der 44-jährige Lenker wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt.
Zu einem folgenschweren Verkehrsunfall kam es am 2. Juni 2023 auf der Gussnig Bergeralm im Kärntner Mölltal – wir haben berichtet. Aus vorerst unbekannter Ursache kam dort ein Auto von einem Forstweg ab. Der Wagen überschlug sich mehrfach im steilen Gelände, wodurch die beiden Insassen – ein 62-jähriger und ein 44-jähriger Mann aus dem Bezirk Spittal an der Drau – aus dem Fahrzeug geschleudert wurden.
Ein Toter und ein Schwerverletzter
Ein 22-Jähriger befand sich damals etwas unterhalb des Forstweges und hörte einen lauten Knall. „Nach einer Nachschau setzte er die Rettungskette in Gang“, hieß es damals seitens der Polizei. Doch für den 62-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Er erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Auch der 44-jährige Mann wurde bei dem Unfall schwerverletzt. Er wurde vom C7 Rettungshubschrauber ins Klinikum Klagenfurt am Wörthersee geflogen. Im Einsatz standen neben der Polizei Winklern und Heiligenblut auch die Bergrettung Winklern, die Freiwilligen Feuerwehren Stall, Tresdorf, Rangersdorf und Winklern sowie die Rettung Obervellach und die Notarzthubschrauber C7 und RK1.
Prozess wegen fahrlässiger Tötung
Wer das Fahrzeug gelenkt hat, war zunächst Gegenstand der Ermittlungen. Im Zuge des Prozesses beteuerte der 44-jährige Fahrzeugbesitzer mehrfach, dass er sich an den Unfall – bei dem er selbst schwer verletzt wurde – nicht erinnern könne. Laut der Kleinen Zeitung würden jedoch DNA-Spuren im Tatfahrzeug darauf hinweisen, dass der Angeklagte mit zumindest 2,7 Promille am Steuer gesessen ist. Er wurde am Donnerstag wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt.
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