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/ ©Montage: VP Kärnten & Canva

Tierschützer zeigen ihn an: Ging Gruber mit neuem Wolfsgesetz zu weit?

Das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Der Wiener Verein "Tierschutz Austria" hat Anzeige erstattet. Im Mittelpunkt der Causa steht LHStv. Martin Gruber (ÖVP).

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(319 Wörter)

Anfang April 2024 wurde das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen – 5 Minuten berichtete. Die neuen Regelungen rund um die Bejagung von Wölfen treten mit dem 15. Mai 2024 in Kraft und sorgten vorab für ordentlich Wirbel. Immer wieder kritisierten Tierschützer, darunter der Verein für Tierfabriken (VGT) und der WWF, das Kärntner Vorgehen. Nun hat der Wiener Verein „Tierschutz Austria“ sogar Anzeige erstattet.

Laufen bald Ermittlungen gegen Gruber?

Die Vorwürfe gegen Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP), als zuständiger Referent für Land- und Forstwirtschaft, wiegen schwer. Angeführt werden unter anderem der Verdacht auf Missbrauch der Amtsgewalt, die vorsätzliche Schädigung des Tierbestandes und die grob fahrlässiger Schädigung des Tierbestandes. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Laut dem Dokument – das der 5 Minuten Redaktion vorliegt – soll das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz aber zumindest gegen zwei EU-Gesetzgebungen verstoßen, nämlich die Aarhus-Konvention und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

Symbolfoto zu einem Beitrag von 5min.at: Landesrat Martin Gruber, ÖVP
©VP Kärnten
Ging Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) mit dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz zu weit?

Anzeige liegt schon bei der Staatsanwaltschaft

„In zahlreichen Stellungnahmen während des Begutachtungsverfahrens zum Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz wurden die Angezeigten darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz rechtswidrig ist. Dennoch wurde dieses so – in den wesentlichen Punkten unverändert – erlassen“, so die Vereinsmitglieder von „Tierschutz Austria“, welche die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingereicht haben.

Das sagt Martin Gruber dazu:

„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass uns keine Anzeige bekannt ist und wir derartige Vorwürfe aufs Schärfste zurückweisen. Weiters möchten wir auf die EU-Rechtskonformität des vom Kärntner Landtag einstimmig beschlossenen Gesetzes hinweisen“, wird seitens des Büros Gruber kommuniziert. LHStv. Martin Gruber wird sich von solchen rein ideologisch getriebenen Anzeigen nicht einschüchtern lassen, heißt es weiter. „Ich kämpfe weiter dafür, rasch und rechtskonform gegen Problem- und Risikowölfe einzugreifen, um Bevölkerung und Landwirtschaft zu schützen.“

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 04.05.2024 um 08:14 Uhr aktualisiert

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