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/ ©APA/TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR
Nach dem Prozess gegen die Hundehalterin wurde eine Strafmilderung beantragt.

Nach tödlicher Hundeattacke: Halterin bekommt Geldstrafe statt Haft

In dem Fall rund um die tödliche Hundeattacke in Naarn, Bezirk Perg, Oberösterreich, wurde die Haft in eine Geldstrafe umgewandelt. Der Verteidiger hatte die nachträgliche Strafminderung beantragt.

von APA
1 Minute Lesezeit(147 Wörter)

Drei American Staffordshire Terrier hatten während eines Spaziergangs im Oktober 2023 eine 60-jährige Joggerin angefallen und totgebissen. Die Hundehalterin, die die angeleinten Tiere nicht bändigen konnte, wurde Anfang März wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt.

40.000 Euro Schmerzensgeld

Nach dem Urteil habe die Versicherung der 38-Jährigen den Privatbeteiligten, den Hinterbliebenen, 40.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen, so Gerichtssprecher Walter Echinger gegenüber der APA. Das nahm der Verteidiger zum Anlass, im Nachhinein die Milderung der Strafe zu beantragen. Auch die Staatsanwaltschaft Linz habe keine Einwände gehabt.

Geldstrafe statt Haft

Statt der fünf Monate unbedingter Haft hat die Verurteilte nun 1.800 Euro zu zahlen. Die zehn Monate bedingt bleiben unverändert. Die 300 Tagessätze wurden wegen der finanziell angespannten Situation der Hundehalterin mit je sechs Euro festgesetzt. (APA, 23.05.2024)

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