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/ ©Fotomontage: WKK/HM Liebenwein & pexels
Foto in Beitrag von 5min.at: zu sehen ist Hans Matthias Liebenwein, Branchensprecher des Kärntner Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Kärnten vor einem Feuerwerk.
Hans Matthias Liebenwein, Branchensprecher des Kärntner Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Kärnten.

Silvester rückt immer näher: „Finger weg von gefährlichen Böllern“

Der Jahreswechsel ist nicht mehr fern und mit diesem geht auch das traditionelle Feuerwerk einher. Die Wirtschaftskammer gibt nun Tipps und Ratschläge rund um das Silvesterfeuerwerk.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(349 Wörter)

Pünktlich zum Jahreswechsel läutet nicht nur die Pummerin am Stephansplatz das neue Jahr ein, auch unzählige Feuerwerkskörper begrüßen die nächsten 356 Tage mit einem lauten Salut. Damit der Schuss aber nicht nach hinten losgeht, rät Hans Matthias Liebenwein, Branchensprecher des Kärntner Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Kärnten, Feuerwerkskörper nur im heimischen Fachhandel zu kaufen. „Wir haben ein umfangreiches Sortiment an sicherheitsgeprüften und gesetzlich zugelassenen, legalen Artikeln. Außerdem informiert unser geschultes Personal die Kunden über die richtige Handhabung.“

„90 Prozent der Artikel sind biologisch abbaubar“

Der österreichische Pyrotechnikhandel setze zudem verstärkt auf umweltfreundliche Feuerwerkskörper. 90 Prozent der Artikel seien biologisch abbaubar und würden kaum Plastik enthalten. Die Partikel seien wasserlöslich und würden daher rasch aus der Luft verschwinden. Der Branchensprecher rät, nur farbige Feuerwerkskörper wie Raketen, Feuerwerksbatterien oder Fontänen der Kategorien F1 und F2 mit „CE-Kennzeichnung“ zu kaufen. Für Produkte der Kategorie F1 gelte ein gesetzliches Mindestalter von zwölf Jahren, Artikel der Kategorie F2 wie Raketen oder Batteriefeuerwerk sind erst ab 16 Jahren erlaubt.

Davon solltet ihr die Finger lassen

„Finger weg von illegalen Produkten und gefährlichen Böllern. Diese Artikel entsprechen meist weder den Qualitätskriterien noch den gesetzlichen Bestimmungen der EU und neigen häufiger zu Fehlfunktionen“, so Liebenwein, der auch an einen verantwortungsvollen Umgang appelliert: „Beim Abbrennen auf die Umgebung achten, um ältere Menschen nicht zu erschrecken und Haus- und Wildtiere nicht in Angst und Panik zu versetzen.“

Blindgänger sollen 15 Minuten nicht berührt werden

Damit einem unfallfreien „Silvesterknall“ nichts im Wege steht, sollte vorher unbedingt die Gebrauchsanweisung gelesen werden. Unsachgemäße Handhabung kann zu schweren Verletzungen führen. Alkoholkonsum erhöht das Verletzungsrisiko sowohl für direkt Beteiligte als auch für Unbeteiligte. Gezündete Raketen gehören in den Restmüll, pyrotechnische Blindgänger sollten mindestens 15 Minuten nicht berührt und an den Verkäufer oder Händler zurückgegeben werden. „Die Händler sind zur Rücknahme verpflichtet“, so Liebenwein abschließend.

Häufig gestellte Fragen:

Gezündete Raketen gehören in den Restmüll, pyrotechnische Blindgänger sollten mindestens 15 Minuten nicht berührt und an den Verkäufer oder Händler zurückgegeben werden.

Für Produkte der Kategorie F1 gelte ein gesetzliches Mindestalter von zwölf Jahren.

Artikel der Kategorie F2 wie Raketen oder Batteriefeuerwerk sind erst ab 16 Jahren erlaubt.

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